„Liberale Runde“ am Donnerstag, 08.11.2018

Die nächste „Liberale Runde“ findet am Donnerstag, 08.11.2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus zur Sonne, Markt, Rimbach, statt.

Als Themen sind u.a. vorgesehen: Nachlese zur Landtagswahl, Rückblick auf die letzte Sitzung der Gemeindevertretung, Anregungen zu „mehr Sicherheit“ für Rimbach.

Eingeladen ist jede/r, der/die Lust am politischen Diskurs hat und sich einbringen möchte.

Termin: Donnerstag, 08. November 2018, 19.30 Uhr, Gasthaus zur Sonne, Bismarckstraße 1 (Markt), Rimbach.

Die „Liberale Runde“ tagt öffentlich.

NOVO verbaut Rimbach die Chance auf eigene „Gemeindeschwester“

NOVO verbaut Rimbach die Chance auf eigene „Gemeindeschwester“

„Schade. NOVO verbaut der Gemeinde Rimbach – wahrscheinlich ohne böse Absicht – die Chance auf eine eigene ‚Gemeindeschwester 2.0′“, kommentiert Bernd Maurer, Rimbacher FDP-Orts- und Fraktionsvorsitzender, einen Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.

Zum Hintergrund: Das Hessische Sozialministerium hat zunächst für zwei Jahre ein Programm „Gemeindeschwester 2.0“ aufgelegt. 1,85 Millionen Euro aus der Landeskasse werden jährlich dafür ausgegeben, dass sich eine „Gemeindeschwester 2.0“ um psychosoziale Problemlagen älterer Menschen kümmert, auch wenn diese keinen Pflegebedarf haben. Auf Basis einer Bedarfsermittlung soll die „Gemeindeschwester“ erforderliche Hilfen besonders für ältere Menschen organisieren und sie bei der selbstständigen Lebensführung und der sozialen Teilhabe unterstützen. Antragsberechtigt für dieses Programm sind Kommunen und Hausärzte. Das Projekt ist als Beitrag zur Förderung des ländlichen Raums gedacht, den sich die Hessische Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat.

Die Fraktionen von SPD und FDP in der Rimbacher Gemeindevertretung wollten das „Eisen schmieden, solange es heiß ist“ und stellten am 25. April zur Behandlung in der Sitzung vom 15. Mai folgenden Antrag: „Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration einen Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester 2.0 zu stellen und die entsprechenden Fördermittel aus der Förderausschreibung ‚Gemeindeschwester 2.0‘ zu beantragen.“

Was sie nicht wussten: das interkommunale „Netzwerk Ortsnahe Versorgung im Odenwald“ (NOVO) hatte Gleiches vor und stellte seinerseits einen entsprechenden Förderantrag. Dieser bezog sich aber nicht speziell auf die Gemeinde Rimbach, sondern auf das Gesamtgebiet, das von NOVO abgedeckt wird, also neun Odenwald-Kommunen mit insgesamt 69.000 Einwohnern. „Gute Idee“, kommentiert Maurers Fraktionskollege Roland von Hunnius, „aber das ist nicht mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. Mit dem Antrag von SPD und FDP hätte die Gemeinde Rimbach mit ihren 8.700 Einwohnern eine eigene ‚Gemeindeschwester‘ bekommen. Mit NOVO dagegen arbeitet künftig eine ‚Gemeindeschwester‘ für die achtfache Zahl von Einwohnern und muss zudem noch zwischen den Gemeinden Absteinach, Birkenau, Fürth, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach, Wald-Michelbach und Lautertal sowie der Stadt Lindenfels pendeln.“ Die nicht zu NOVO gehörenden ländlichen Gemeinden des Kreises wie etwa Biblis oder Groß-Rohrheim gehen sogar völlig leer aus.

Auf einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erklärte die NOVO-Geschäftsführerin Tanja Kögel, das Land bewillige pro Landkreis maximal einen Förderantrag für die „Gemeindeschwester 2.0“. Ein eigener Antrag der Gemeinde Rimbach sei mithin chancenlos und könne sogar den NOVO-Antrag gefährden. Schließlich hatte Rimbachs Bürgermeister Holger Schmitt auf einer Bürgermeisterdienstversammlung die Zusage erhalten, dass die von NOVO beantragte Gemeindeschwester ihren Dienstsitz in Rimbach haben werde. Daraufhin zogen die SPD- und die FDP-Fraktion ihren gemeinsamen Antrag zurück. Bernd Maurer fügt hinzu: „Mit großem Bedauern. Denn unsere Initiative hätte bei positiver Beurteilung durch das Sozialministerium den Menschen wesentlich mehr gebracht als das gut gemeinte, aber völlig unzureichende Konzept von NOVO“. Inzwischen wurde der NOVO-Antrag von Wiesbaden genehmigt und der Förderbescheid feierlich überreicht. Die Gemeinde Rimbach leistet ihren Beitrag durch die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für die künftige „Gemeindeschwester 2.0“ im Rathaus. Oft sehen werden die Rimbacher sie allerdings nicht, wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt und ständig zwischen Lautertal und Abststeinach pendelt. Für den Fall, dass das Programm über den 31.12.2019 hinaus verlängert und vielleicht sogar aufgestockt wird, kann sich Bernd Maurer einen erneuten Vorstoß zugunsten einer für die Gemeinde Rimbach maßgeschneiderten Lösung vorstellen. Dann könnte der jetzt zurückgezogene Antrag jederzeit wieder gestellt werden. Das sei, meint Maurer, „ein schwacher Trost für eine vertane Chance“.

Antrag „Gemeindeentwicklungsplan“

Antrag „Gemeindeentwicklungsplan“

Antrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Die Gemeindevertretung strebt die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplans für die Gemeinde Rimbach an.
  2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und Vorgehensweise für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungsplans zu klären und der Gemeindevertretung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung zukommen zu lassen.

Begründung:

Der vorliegende Antrag wurde am 23.01.2014 von dem FDP-Gemeindevertreter Roland von Hunnius gestellt. Er wurde beraten, über ihn wurde aber nicht entschieden. Nach einem Übereinkommen in der Gemeindevertretung blieb er seit 2014 im Geschäftsgang. Die FDP-Fraktion bringt ihn hiermit als Fraktionsantrag erneut ein, um eine möglichst zügige Beschlussfassung zu erreichen, damit der Gemeindevorstand auf der Grundlage eines Auftrags der Gemeindevertretung tätig werden kann. Im Haushaltsplan 2018 ist eine erste Dotierung der vorbereitenden Arbeiten erfolgt. Zur inhaltlichen Begründung wiederholen wir die im Jahr 2014 vorgebrachten Argumente. Sie haben inzwischen an Dringlichkeit zugenommen:

  1. Die FDP-Fraktion hat mehrfach – z.B. am 12.09.1982 und am 23.11.2002 – beantragt, einen Gemeindeentwicklungsplan zu erstellen. Die Diskussionen in den Arbeitsgruppen zur Agenda 21 und zum demografischen Wandel sowie die Entwicklung der Leerstände in der Kerngemeinde zeigen, dass die Erarbeitung einer mittelfristigen Gesamtkonzeption als Leitlinie, Zielsetzung und Handlungsrahmen für die gemeindlichen Entscheidungen unerlässlich ist, um die Ressourcen zu bündeln und mit Blick auf die angestrebte Gesamtentwicklung zielgerichtet einzusetzen.
  2. Als Themenfelder kommen vor allem in Betracht (siehe Broschüre zum IKEK der Hess. Landesregierung als Beispiele): städtebauliche Entwicklung und Leerstand, soziale Infrastruktur, bürgerschaftliches Engagement, Bildung, Verkehr, Energie/Klima/Ressourcenschutz; technische Infrastruktur, Wirtschaft/Tourismus, Landschaft, Kultur/Brauchtum und Freizeit.
  3. Die Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsplans soll unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung erfolgen. Die bereits vorliegenden Konzepte und konzeptionellen Ansätze – etwa zum Verkehrskonzept, im Rahmen der Agenda-Arbeitsgruppe und der Arbeitsgruppe Demografischer Wandel – sind in die Überlegungen zum Gemeindeentwicklungsplan einzubeziehen.
  4. Erfahrungen anderer Gemeinden mit ähnlichen Projekten – z.B. der Gemeinden Mörlenbach und Birkenau – sollen ausgewertet werden. Einschlägige Förderprogramme sind möglichst zu nutzen.

Antrag "Gemeindeentwicklungsplan" Antrag Gemeindeentwicklungsplan

Gemeinsamer Antrag zum Fußweg zwischen Ölgärtchen und Waldstraße

Gemeinsamer Antrag zum Fußweg zwischen Ölgärtchen und Waldstraße

Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen für die Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 folgenden gemeinsamen Antrag zum Fußweg zwischen Ölgärtchen und Waldstraße

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Planung für den Umbau des Fußwegs zwischen dem Ölgärtchen und der Waldstraße entlang des Waldbachs zu erstellen. Durch den Umbau soll die Benutzung dieses Weges auch für Personen möglich sein, die auf den Gebrauch eines Rollators oder eines Rollstuhls angewiesen sind, oder die einen Kinderwagen schieben. Der Umbau soll die Anforderungen der DIN 18040-1 (Rampen im Außenbereich) erfüllen. Die Planung ist der Gemeindevertretung vorzulegen, die über die Ausführung beschließt.

Begründung:

Die Waldstraße kann im Bereich Marktplatz bis Waldbach von dem im Antrag genannten Personenkreis nur unter großen Gefahren benützt werden. Die Straße ist so schmal, dass der Begegnungsverkehr der Fahrzeuge die volle Fahrbahnbreite erfordert. Ein Bürgersteig mit ausreichender Breite ist in diesem Bereich nicht vorhanden, und selbst schmalere Bürgersteige werden von Fahrzeugen zugeparkt.

Somit wäre der Fußweg Ölgärtchen und weiter entlang des Waldbachs zur Waldstraße für den genannten Personenkreis der einzig wirklich praktikable Weg von der Ortsmitte in die anschließenden nördlichen und östlichen Wohnbereiche. Allerdings macht der sehr große Neigungswinkel im Anschluss dieses Fußwegs an die Waldstraße die Benützung dieses Fußwegs für den genannten Personenkreis derzeit nahezu unmöglich.

Die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde gebietet, hier Abhilfe zu schaffen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den demographischen Wandel.

Gemeinsamer Antrag zum Fußweg zwischen Ölgärtchen und WaldstraßeAntrag Fußweg Ölgärtchen

Gemeinsamer Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester

Gemeinsamer Antrag von SPD- und FDP-Fraktion auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester

Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen für die Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 folgenden gemeinsamen Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) einen Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester zu stellen und die entsprechenden Fördermittel aus der Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ zu beantragen.

Begründung:

(Entnommen aus der Homepage des HSMI)

Mit dem Programm „Gemeindeschwester 2.0“ sollen (psycho.)soziale Problemlagen älterer Menschen auch ohne Pflegebedarf aufgedeckt werden können, um eine Bedarfsermittlung und Organisation erforderlicher Hilfen zu ermöglichen. Für ältere Menschen sollen dadurch die selbständige Lebensführung sowie die soziale Teilhabe so lange wie möglich unterstütz werden.

Die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen umfasst mehr als eine medizinische Untersuchung und Behandlung. Gerade im Alter, wenn neben körperlichen Erkrankungen auch Einschränkungen im Alltag zum Tragen kommen, brauchen viele Menschen einen Ansprechpartner, der sich ein Bild über die Versorgungssituation verschafft und notwendige Hilfen anbietet und koordiniert. Dieses sich Kümmern um die psychosozialen Belange älterer Menschen ist Kernaufgabe der zukünftig durch das Land Hessen geförderten Gemeindeschwestern 2.0. Das Land stellt hierfür in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 1,85 Millionen Euro zur Verfügung. Daraus werden die kompletten Sach- und Personalkosten übernommen.

Für viele Menschen dient die oft schon jahrelang besuchte Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle, wenn es um gesundheitliche und psychosoziale Problemlagen geht. Deshalb kann es hilfreich sein, wenn die Gemeindeschwester eine Mitarbeiterin aus der Hausarztpraxis ist. Denn Vertrauen ist ein ganz wesentlicher Faktor, wenn es um Fragen der Unterstützung im häuslichen Umfeld geht. Darüber hinaus ermöglicht die Landesförderung jedoch auch Kommunen eine als Gemeindeschwester 2.0 tätige Sozialarbeiterin anzustellen, die mit den örtlichen Altenhilfestrukturen zusammenarbeitet. In ihrer Funktion kann die Gemeindeschwester ältere Menschen zu Hause besuchen und sich ein Bild von der Versorgungssituation verschaffen um anschließend in enger Abstimmung mit den Betroffenen Unterstützungsleistungen anzuregen und zu koordinieren. Die Gemeindeschwester muss deshalb die professionellen und ehrenamtlichen Angebote im sozialen und pflegerischen Bereich vor Ort kennen, um einen erkannten Bedarf an die entsprechenden Anbieter weitervermitteln zu können.

Antragsberechtigt sind Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kommunen, die eine entsprechend qualifizierte Fachkraft als Gemeindeschwester einsetzen möchten. Eine geteilte Antragstellung durch Kommune und Hausarztpraxis ist ebenfalls möglich.

Gemeinsamer Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester Antrag Gemeindeschwester 2.0