Antrag „Gemeindeentwicklungsplan“

Antrag „Gemeindeentwicklungsplan“

Antrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Die Gemeindevertretung strebt die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplans für die Gemeinde Rimbach an.
  2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und Vorgehensweise für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungsplans zu klären und der Gemeindevertretung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung zukommen zu lassen.

Begründung:

Der vorliegende Antrag wurde am 23.01.2014 von dem FDP-Gemeindevertreter Roland von Hunnius gestellt. Er wurde beraten, über ihn wurde aber nicht entschieden. Nach einem Übereinkommen in der Gemeindevertretung blieb er seit 2014 im Geschäftsgang. Die FDP-Fraktion bringt ihn hiermit als Fraktionsantrag erneut ein, um eine möglichst zügige Beschlussfassung zu erreichen, damit der Gemeindevorstand auf der Grundlage eines Auftrags der Gemeindevertretung tätig werden kann. Im Haushaltsplan 2018 ist eine erste Dotierung der vorbereitenden Arbeiten erfolgt. Zur inhaltlichen Begründung wiederholen wir die im Jahr 2014 vorgebrachten Argumente. Sie haben inzwischen an Dringlichkeit zugenommen:

  1. Die FDP-Fraktion hat mehrfach – z.B. am 12.09.1982 und am 23.11.2002 – beantragt, einen Gemeindeentwicklungsplan zu erstellen. Die Diskussionen in den Arbeitsgruppen zur Agenda 21 und zum demografischen Wandel sowie die Entwicklung der Leerstände in der Kerngemeinde zeigen, dass die Erarbeitung einer mittelfristigen Gesamtkonzeption als Leitlinie, Zielsetzung und Handlungsrahmen für die gemeindlichen Entscheidungen unerlässlich ist, um die Ressourcen zu bündeln und mit Blick auf die angestrebte Gesamtentwicklung zielgerichtet einzusetzen.
  2. Als Themenfelder kommen vor allem in Betracht (siehe Broschüre zum IKEK der Hess. Landesregierung als Beispiele): städtebauliche Entwicklung und Leerstand, soziale Infrastruktur, bürgerschaftliches Engagement, Bildung, Verkehr, Energie/Klima/Ressourcenschutz; technische Infrastruktur, Wirtschaft/Tourismus, Landschaft, Kultur/Brauchtum und Freizeit.
  3. Die Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsplans soll unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung erfolgen. Die bereits vorliegenden Konzepte und konzeptionellen Ansätze – etwa zum Verkehrskonzept, im Rahmen der Agenda-Arbeitsgruppe und der Arbeitsgruppe Demografischer Wandel – sind in die Überlegungen zum Gemeindeentwicklungsplan einzubeziehen.
  4. Erfahrungen anderer Gemeinden mit ähnlichen Projekten – z.B. der Gemeinden Mörlenbach und Birkenau – sollen ausgewertet werden. Einschlägige Förderprogramme sind möglichst zu nutzen.

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