Gemeinsamer Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester

Gemeinsamer Antrag von SPD- und FDP-Fraktion auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester

Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen für die Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 folgenden gemeinsamen Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) einen Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester zu stellen und die entsprechenden Fördermittel aus der Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ zu beantragen.

Begründung:

(Entnommen aus der Homepage des HSMI)

Mit dem Programm „Gemeindeschwester 2.0“ sollen (psycho.)soziale Problemlagen älterer Menschen auch ohne Pflegebedarf aufgedeckt werden können, um eine Bedarfsermittlung und Organisation erforderlicher Hilfen zu ermöglichen. Für ältere Menschen sollen dadurch die selbständige Lebensführung sowie die soziale Teilhabe so lange wie möglich unterstütz werden.

Die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen umfasst mehr als eine medizinische Untersuchung und Behandlung. Gerade im Alter, wenn neben körperlichen Erkrankungen auch Einschränkungen im Alltag zum Tragen kommen, brauchen viele Menschen einen Ansprechpartner, der sich ein Bild über die Versorgungssituation verschafft und notwendige Hilfen anbietet und koordiniert. Dieses sich Kümmern um die psychosozialen Belange älterer Menschen ist Kernaufgabe der zukünftig durch das Land Hessen geförderten Gemeindeschwestern 2.0. Das Land stellt hierfür in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 1,85 Millionen Euro zur Verfügung. Daraus werden die kompletten Sach- und Personalkosten übernommen.

Für viele Menschen dient die oft schon jahrelang besuchte Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle, wenn es um gesundheitliche und psychosoziale Problemlagen geht. Deshalb kann es hilfreich sein, wenn die Gemeindeschwester eine Mitarbeiterin aus der Hausarztpraxis ist. Denn Vertrauen ist ein ganz wesentlicher Faktor, wenn es um Fragen der Unterstützung im häuslichen Umfeld geht. Darüber hinaus ermöglicht die Landesförderung jedoch auch Kommunen eine als Gemeindeschwester 2.0 tätige Sozialarbeiterin anzustellen, die mit den örtlichen Altenhilfestrukturen zusammenarbeitet. In ihrer Funktion kann die Gemeindeschwester ältere Menschen zu Hause besuchen und sich ein Bild von der Versorgungssituation verschaffen um anschließend in enger Abstimmung mit den Betroffenen Unterstützungsleistungen anzuregen und zu koordinieren. Die Gemeindeschwester muss deshalb die professionellen und ehrenamtlichen Angebote im sozialen und pflegerischen Bereich vor Ort kennen, um einen erkannten Bedarf an die entsprechenden Anbieter weitervermitteln zu können.

Antragsberechtigt sind Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kommunen, die eine entsprechend qualifizierte Fachkraft als Gemeindeschwester einsetzen möchten. Eine geteilte Antragstellung durch Kommune und Hausarztpraxis ist ebenfalls möglich.

Gemeinsamer Antrag auf Unterstützung durch eine Gemeindeschwester Antrag Gemeindeschwester 2.0