Gemeinsamer Prüfantrag der SPD- und FDP-Fraktion

Gemeinsamer Prüfantrag der SPD- und FDP-Fraktion

Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen für die Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 folgenden gemeinsamen Prüfantrag:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, im Rahmen der im Haushalt 2018 bereitgestellten Mittel einen Einstieg in die materielle Prüfung zur Erstellung einer neuen Straßenbeitragssatzung vorzunehmen. Über den Stand der Prüfung ist der Gemeindevertretung regelmäßig Bericht zu erstatten. Mit der Prüfung erfolgt keine Vorfestlegung, ob die Entscheidung letztlich zugunsten einmaliger oder wiederkehrender Straßenbeiträge getroffen wird.

Begründung:

Die gegenwärtig gültige Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Rimbach stammt aus dem Jahr 1992. Sie wurde letztmals im Jahr 1995 angewendet und entspricht nicht mehr der aktuellen Faktenlage. Zur Finanzierung grundhafter Erneuerungen von Gemeindestraßen benötigt die Gemeinde aber eine rechtssichere neue Beitragssatzung. Ob künftig einmalige oder wiederkehrende Straßenbeiträge erhoben werden, ist zu entscheiden, wenn der Gemeindevertretung das Ergebnis der Prüfung durch den Gemeindevorstand vorliegt.

Gemeinsamer Prüfantrag der SPD- und FDP-Fraktion Prüfantrag Straßenbeiträge

Haushaltsrede Roland von Hunnius

Haushaltsrede Roland von Hunnius

Haushaltsrede Roland von Hunnius (FDP-Fraktion) in der Gemeindevertretung Rimbach am 31.01.2018

Für kommunale HH-Politiker gab es schon schlechtere Zeiten. Dass Rimbach im Konzert vergleichbarer Gemeinden im Kreis Bergstraße eine geradezu vorbildliche Rolle spielt, tut uns gut.

Auf den ersten Blick ist der HH-Entwurf 2018 ein Grund zu reiner Freude:

  • Der HH weist einen geringfügigen Überschuss aus. Das ist alles andere als selbstverständlich.
  • Die Gemeinde benötigt keine Kassenkredite – die ja besonders umstritten sind, weil ihnen keine Investition gegenüber steht und sie kurzfristig fällig gestellt werden können.
  • Die Einnahmen sprudeln. Beispiel: Der zahlungswirksame Überschuss aus Steuern und Umlagen liegt laut Plan in 2018 auf Rekordniveau und sogar weit höher als im Krisenjahr 2008.
  • Sogar der neu eingeführte Finanzstatus endet mit einer grünen Ampel, gibt der Gemeinde also eine gute Note für ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.

Diesen erfreulichen Fakten stehen aber leider ein paar Warnzeichen gegenüber:

  • Der für 2018 erwartete Überschuss von 190 T€ ist weniger als ein Viertel des Wertes, der lt. HH-Zwischenbericht in 2017 bereits erreicht wurde. Hoffen wir, dass – wie immer in der Vergangenheit – die Realität besser ist als der Plan.
  • Kassenkredite nimmt die Gemeinde keine auf, aber reichlich Investitionskredite, sodass die Kreditverbindlichkeiten der Gemeinde in 2018 um 2,9 Mio € auf 11,2 Mio € (S. 285) steigen werden, also innerhalb eines Jahres um mehr als ein Drittel. Ganz zu schweigen von den anteiligen Schulden aus unserer Mitgliedschaft in Zweckverbänden im Umfang von noch einmal 14,7 Mio €.
  • Der Einbruch der Gewerbesteuer von 2016 (Ist) zu 2017 (HH) um über 750 T€ oder etwa 30 % ist noch längst nicht verkraftet. Die für 2018 geplante Steigerung um 200 T€ ist bisher noch Theorie. Die Gemeinde braucht dringend höhere Gewerbesteuereinnahmen.

    Wer – wie die FDP-Fraktion – höhere Hebesätze vermeiden will, muss dafür sorgen, dass die bestehenden Unternehmen durch mehr Geschäft höhere Steuern zahlen und dass neue Unternehmen dazukommen, die zur Steigerung der Steuerkraft beitragen. Auch unter diesem Aspekt braucht die Gemeinde dringend das Angebot zusätzlicher Gewerbeflächen. Ich hoffe sehr, dass sich dieser vernünftige Standpunkt bei dem Bürgerentscheid am 04.03. durchsetzen wird.

    In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung werden bis zum Jahr 2021 alle Steuereinnahmen als mindestens gleichbleibend – der ESt-Anteil sogar als stark steigend – unterstellt. Das sind heroische Annahmen: ich hoffe sehr, dass sie eintreffen. Sie zeigen aber, wie leicht der HH-Ausgleich schon durch ein leichtes konjunkturelles Windchen weggeblasen werden kann.

  • Der Anteil an der Einkommensteuer (5,1 Mio €) – die mit Abstand größte Ertragsposition der Gemeinde – ist von der Beschäftigungslage und diese von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass das nächste Konjunkturtief und damit ein ESt-Anteilseinbruch in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Reserven, die wir in diesem Fall einsetzen könnten, konnten wir bisher nicht bilden.

Die Finanzen sind also im Gleichgewicht. Aber das Gleichgewicht ist labil – wenn es gestört ist, stellt es sich nicht wieder von selbst ein, sondern führt unausweichlich zu einer Kombination aus Leistungskürzungen und Abgabenerhöhungen.

Von einer dauerhaften Stabilisierung der Finanzen kann erst gesprochen werden, wenn

  • die Altdefizite abgebaut – oder mit dem Eigenkapital der Gemeinde verrechnet – sind,
  • der jährliche HH-Überschuss so groß ist, dass absehbare, aber noch nicht zu quantifizierende, Belastungen ohne Abgabensteigerung getragen werden können wie die 2. Bahnhaltestelle oder die Sanierung der Waldbachverdohlung
  • eine Konjunkturausgleichsrücklage gebildet ist, die so groß ist, dass Konjunkturrückschläge im Umfang von bis zu 10 % aufgefangen werden können.

Davon sind wir – vor allem aufgrund der mangelhaften Finanzausstattung der Gemeinden durch das Land – noch meilenweit entfernt.

Ein paar Einzelanmerkungen:

Aufwand für Sach- und Dienstleistungen: Der „Deckel“ auf dem Budget von 2,1 Mio € erweist sich als das, was man in Berlin „atmend“ nennt (als ob Deckel atmen könnten). Die 2,1 Mio beziehen sich auf ein historisches Aufgabenbündel. Inzwischen ist der Deckel auf 2,8 Mio € angehoben worden. Der Sinn war ursprünglich, so wirtschaftlich zu arbeiten, dass auch neue Belastungen in begrenztem Ausmaß aus den 2,1 Mio „herausgeschwitzt“ werden könnten.

Stellenplan:

Der Stellenplan sieht keinen Zuwachs vor.

Es ist sinnvoll und erforderlich, den Stellenplan auch im Bereich Bauhof auszuschöpfen, d.h. im Bauhof auch die bisher offene 10. Stelle zu besetzen.

Dass die im HH-Plan 2017 noch enthaltene Wiederbesetzungssperre nicht auf Stellen für Fach- und Geschäftsbereichsleitungen angewendet werden soll, war uns klar. Wir hätten uns vorstellen können, sie aber für den Rest der Stellen – außer Kinderbetreuung – weiterhin anzuwenden. Von einem diesbezüglichen Antrag haben wir nach Diskussion im HFA abgesehen und vertrauen auf die sorgsame Handhabung durch den GVo.

Investitionsprogramm:

Die Investitionen am Ireneturm in Höhe von 350 T€, denen Einnahmen von 280 T€ gegenüberstehen, halten wir für nicht gerechtfertigt, zum einen aus inhaltlichen Gründen (siehe Debatte in der GVe), andererseits aber auch, weil nicht klar ist, wofür genau das Geld ausgegeben werden soll. Für „einen Turm“ – ja, aber wie sieht der Turm aus, wo ist das Gesamtkonzept? Wir stellen trotzdem keinen Änderungsantrag; denn die Gemeinde ist gegenüber den Nachbargemeinden und dem Zuschussgeber Bund in der Pflicht.

In Sozialen Wohnungsbau muss dringend investiert werden. Das
wird von der FDP-Fraktion voll und ganz unterstützt. Dafür sind 3 Positionen im Gesamtumfang von 860 T€ vorgesehen. Diesen Betrag kann die GVe jedoch nicht „blind“ genehmigen – ohne eine Idee zu haben, wofür, wann, wo und wie der Betrag verwendet werden soll. Der HFA hat auf Anregung des Bgm vorgeschlagen, die 3 Positionen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Gut so. Ansonsten hätten wir den Sperrvermerk beantragt.

Um dem hehren Ziel eines strukturell stabilen Haushalts näherzukommen, der Bestand hat, auch wenn sich externe Einflüsse negativ auf die Ertrags- oder Aufwandssituation auswirken, stellen wir einige strategische Handlungsansätze zur Diskussion:

  1. Gemeindeentwicklungsplan: Der FDP-Antrag ist seit 2014 noch immer „im Geschäftsgang“. Im HH-Plan ist eine erste Finanzierungsrate von 10 T€ vorgesehen. Jetzt muss ein Gesamtkonzept mit Zeit- und Finanzplan folgen, damit die Gemeinde mit dem Gemeindeentwicklungsplan endlich einen Rahmen erhält, in den sich die Einzelkonzepte von Siedlungsentwicklung bis Ortskernbelebung einfügen. Dann kann endlich in den Produktbeschreibungen die Zeile „Künftige Entwicklung“ ausgefüllt werden. Dort heißt es bisher lapidar: „Zukunftsziele müssen noch definiert werden“.
  2. Interkommunale Zusammenarbeit: Eine der wenigen Quellen zur Aufwandsverringerung ist ein grundlegender Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Jeder spricht davon, manches geschieht, aber viel zu wenig und viel zu zaghaft. Der Ruhestandsantritt von Schlüsselpersonal in den Gemeindeverwaltungen ist der ideale Zeitpunkt, darüber nachzudenken, was die 4 Weschnitztalkommunen – oder zumindest 3 von ihnen – gemeinsam oder in einer Gemeinde für alle erledigen könnten. Der Interkommunale Entwicklungsverband Weschnitztal ist ein gutes Beispiel dafür, wie Aufwand und Ertrag unter einem gemeinsamen Ziel partnerschaftlich geteilt werden können. Die IKZ muss jetzt fortgeführt werden, indem Funktionen der Gemeindeverwaltungen gemeinsam erledigt werden.
  3. Datenvergleich mit anderen Kommunen: Um die Leistungen und Kosten der Gemeinde Rimbach besser einschätzen zu können und von anderen zu lernen, halten wir den Beitritt der Gemeinde zu einem Vergleichsring für sinnvoll, wie es Biblis, Mörlenbach, Einhausen und Alsbach-Hähnlein bereits getan haben.
  4. Waldbetreuung: Hessen Forst hat angekündigt, die Beförsterungskostenbeiträge bis zum Jahr 2025 um sage und schreibe 39 % zu erhöhen. Anlass, über Alternativen nachzudenken. Die FDP sieht als Möglichkeiten: gemeinsame Beförsterung für mehrere Weschnitztalgemeinden und/oder Ausschreibung der Leistungen nach strengen Qualitätsvorgaben mit dem Ziel, die einschlägigen Kosten zu senken.
  5. Bauhofleistungen: über die konsequente Berechnung der vom Bauhof für Dritte erbrachten Leistungen wurde schon oft gesprochen. Es wäre Zeit, damit zu beginnen.
  6. Kindertagesstätten: Der Zuschuss der Gemeinde Rimbach steigt in 2018 auf über 2 Mio €. Es ist absehbar, dass der Zuschuss durch die CDU/Grüne-Mogelpackung der sog. Gebührenbefreiung für Kindergartenplätze noch erhöhen wird. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde wenigstens den von ihr beeinflussbaren Aufwand senkt. Wir regen an, zum vertraglich nächstmöglichen Zeitpunkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die neue ev. KiTa durch die Gemeinde zu erwerben.
  7. Mechanisierung von mechanisierbaren Leistungen: Zu prüfen ist, inwieweit Mitarbeiterleistungen durch Mechanisierung – auch durch Einsatz von Robotern – übernommen werden können. Damit könnten die vielbeschäftigten Mitarbeiter des Bauhofs entlastet werden.
  8. Grünflächen: Die Pflege gemeindlicher Grünflächen ist (S. 201) mit einem Aufwand von 110.000 € angesetzt. Gelänge es, die Hälfte der Grünflächen durch Bürgerpaten nach Anweisung des Bauhofs pflegen zu lassen, könnte ein Teil der dafür angesetzten 2.200 Stunden durch den Bauhof anderweitig genutzt werden. Grund genug, in dieser Frage erneut bürgerschaftliches Engagement zu erbitten.
  9. Zurzeit unrealistisch – aber bei Licht betrachtet mehr als sinnvoll – erscheint es, mittelfristig Schritt für Schritt eine Steuerschwankungsreserve aufzubauen. Sie könnte Schwankungen der Einnahmen abfedern. Statt höhere Einnahmen komplett zu verausgaben, könnte ein Teil davon einer freiwillige Reserve zugeführt werden. Beim nächsten Konjunkturtief stünden dann Mittel für unabweisbare Ausgaben zur Verfügung, ohne dass die Gemeinde sich erneut in Verschuldung flüchten oder zum probaten, aber zweischneidigen Mittel der Abgabenerhöhung greifen müsste.

Dies alles wird nicht ausreichen, um die Finanzen der Gemeinde strukturell zu stabilisieren. Dazu kommen muss ein Wechsel in der Haltung der Landespolitik gegenüber den Kommunen. Immer wieder werden den Kommunen Mittel vorenthalten, die ihnen zustehen. Dann erhalten sie einen Teil davon unter Bedingungen für Wohlverhalten als sog. Geschenk zurückerstattet. Im Fall der Kindergärten wirkt sich das großzügige „Geschenk“ der Landesregierung – angeblich gebührenfreie KiGa-Plätze – sogar in einer erheblich höheren Belastung der Gemeinde Rimbach aus. Statt dieser Spielchen muss das Land die kommunale Ebene endlich mit adäquaten Mitteln ausstatten und es den Gemeinden überlassen, für welchen Zweck sie diese Mittel einsetzen.

Die FDP-Fraktion wird dem HH-Plan und dem Investitionsprogramm zustimmen und das Haushaltssicherungskonzept, das keines ist, weil es keine einzige neue Maßnahme zur HH-Sanierung enthält, ablehnen.

Haushaltsrede Roland von Hunnius
Roland von Hunnius

Liberale Runde am Donnerstag, 01.02.2018

Liberale Runde am Donnerstag, 01.02.2018

Liberale Runde zum Thema „Verkehrskonzept für Rimbach“

Am Donnerstag, 01.Februar 2018, findet das nächste Treffen der „Liberalen Runde“ statt. Thema des Abends ist „Verkehrskonzept für Rimbach“. Ausgangspunkt ist das Verkehrskonzept, das auf Antrag der FDP-Fraktion vom Runden Tisch beraten und im November 2008 von der Gemeindevertretung beschlossene wurde. Der Punkt steht auch am 31.01.2018 auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung.

Termin: Donnerstag, 01.02.2018, 19.30 Uhr, Gasthaus zur Sonne, Bismarckstraße 1 (Markt), Rimbach.

Die „Liberale Runde“ tagt öffentlich.

Redebeitrag Roland von Hunnius „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Redebeitrag Roland von Hunnius „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Redebeitrag Roland von Hunnius in der Gemeindevertretung vom 16.11.2017 „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Lassen Sie mich mit einer Gratulation beginnen. Als Demokrat gratuliere ich den Initiatoren des Bürgerbegehrens dazu, in kurzer Zeit und unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben die erforderlichen Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids erreicht zu haben. Ich weiß, wovon ich spreche. Es handelt sich, soweit ich mich es überblicken kann, um das zweite Bürgerbegehren überhaupt, das in Rimbach zustande kommt. Das erste befasste sich mit dem Betrieb des Hallenbades und wurde von mehreren Parteien, darunter auch der FDP, unterstützt. Es führte aber letztlich aus formalrechtlichen Gründen nicht zum Bürgerentscheid.

Diese Gratulation bedeutet allerdings keineswegs eine Positionsänderung in der Sache.

Gegenstand des Bürgerentscheids am 04.03.2018 ist die Satzung des Interkommunalen Entwicklungsverbands Weschnitztal und damit der Zweckverband.

  1. Ein Zweckverband ist die geeignete, Herr Bürgermeister Schmitt sagt: die einzige, Rechtsform für eine interkommunale Kooperation, wie sie der Entwicklungsverband darstellt. Er erlaubt es, die Interessen der Mitglieder einerseits und des Verbandes andererseits am besten auszutarieren. Niemand stellt den Zweckverband Abfallwirtschaft Bergstraße oder den Gewässerverband Bergstraße in Zweifel. In beiden Fällen geht es darum, gemeinsame Vorhaben gemeinsam wahrzunehmen, dabei aber die Einzelinteressen jedes Beteiligten zu wahren.
  2. Ohne die Übertragung von kommunalen Kompetenzen – sozusagen „Souveränitätsverzicht“ – ist eine erfolgreiche Kooperation weder sinnvoll noch überhaupt denkbar. Der Entwicklungsverband Weschnitztal übernimmt die Bauleitplanung – aber nur im Rahmen des Flächennutzungsplans, der nach wie vor von Rimbach bzw. Mörlenbach aufgestellt wird. Die Gemeinde Rimbach setzt auf Rimbacher Gebiet den planerischen Rahmen, innerhalb dessen sich der IEW bewegt.
  3. Dazu kommt: Rimbach ist in der Verbandsversammlung mit 2 Personen gleichberechtigt vertreten. Die wiederum müssen in planungsrechtlichen Fragen das Votum der Gemeindevertretung Rimbach einholen, bevor sie in der Planungsversammlung mitentscheiden.
  4. Es stimmt: Rimbach kann überstimmt werden. Ebenso wie die Vertreter von Fürth oder Mörlenbach. Lassen wir uns von der diffusen Angst beherrschen, unsere Nachbarkommunen hätten nichts im Sinn, als uns zu schaden? Dann allerdings wäre jede Art von Zusammenarbeit zwischen den Kommunen sinnlos. Warum sollten sie das tun? Alle drei Kommunen gewinnen und verlieren gemeinsam. Was einem schadet, schadet allen. Was einem nützt, nützt allen.

Im Kern geht es den Initiatoren aber weniger um die Rechtsform der Kooperation als um den Interkommunalen Entwicklungsverband insgesamt – unabhängig von dessen Rechtsform.

  • Das Potenzial an Gewerbeflächen für Rimbach ist null ha. Deshalb hat Rimbach noch größeres Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet als die beiden Partnergemeinden. Wer postuliert, Rimbach brauche keine Gewerbeflächen und solle sich auf seine schöne Lage konzentrieren, nach dem Motto „Ich will so bleiben, wie ich bin“, wer das sagt, friert die Entwicklung der Gemeinde zum 16. November 2017 ein. Dies zu tun, wäre fahrlässig, nein geradezu unverantwortlich. Wie soll der Bürgermeister auf Anfragen von Gewerbebetrieben reagieren, die sich in Rimbach ansiedeln oder vergrößern wollen? Mit der Aufforderung, woanders hin zu gehen???
  • Rimbach muss sich entwickeln können, damit wir in der Lage sind, die Leistungen der Gemeinde aus eigenen Mitteln – ohne Neuverschuldung – zu finanzieren. Gewerbe steigert das Steueraufkommen und schafft Arbeitsplätze für Menschen, die wiederum über ihren Einkommensteueranteil zum Wohlergehen von Rimbach beitragen.
  • Im Sinne unserer Energieziele ist es sinnvoll, wenn der Arbeitsort und der Wohnort zusammenfallen. Es ist allemal besser, wenn die Arbeit zu den Menschen kommt, als wenn die Menschen zur Arbeit fahren müssen.
  • „Ja, aber doch nicht da und nicht so“ höre ich als Argument. Wo und wie denn sonst? Auf diese Frage höre ich von den Unterstützern des Bürgerbegehrens keine Antwort.
  • Stimmt: Fläche wird verbraucht . Aber: Mit dem IEW wird der Flächenverbrauch und der Eingriff in Natur und Landschaft gegenüber der Errichtung einzelner Gewerbegebiete erheblich reduziert.
  • Beklagt wird der vermutete Anblick eines Gewerbegebietes im Vergleich zur jetzt landwirtschaftlich genutzten Fläche. Gerade dies
    wird eine Aufgabe auch der Rimbacher Mitglieder in der Verbandsversammlung sein, durch planerische Vorgaben und Auflagen dafür zu sorgen, dass das Bild für vorbei fahrende Beobachter möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  • Das IEW muss sich in eine Entwicklungsplanung für die Gemeinde Rimbach einfügen. Die fordert die FDP-Fraktion seit vielen Jahren. Wir beobachten, wie Birkenau, Mörlenbach, neuerdings der Kreis Bergstraße und viele andere intensiv über ihre Entwicklungsperspektiven nachdenken und Pflöcke einschlagen, während Rimbach noch immer zögert. Dieser Zustand währt bereits viel zu lange. Wir vertrauen darauf, dass der HH-Entwurf 2018 eine Position für die Vorbereitung eines Gemeindeentwicklungsplans enthält. Dass Rimbach damit so spät dran ist, ist für uns indessen kein Grund, das IEW abzulehnen oder auch nur hinauszuzögern.
  • Noch etwas: Auch wir fanden es nicht ok, wie und zu welchem Zeitpunkt wir von den Stellungnahmen zum IKG erfuhren. Statt uns in
    der Presse zu äußern, haben wir über unseren Fraktionsvorsitzenden das Gespräch mit dem Bgm gesucht, um nachzuvollziehen, wie es zu
    dieser Kommunikationspanne kommen konnte. Mit den Stellungnahmen selbst haben wir uns ohnehin noch Stück für Stück ausführlich zu beschäftigen.
  • Die Gemeinvertretung hat entschieden. Am 04. März sind die Bürger gefragt, die Entscheidung zu bestätigen oder zu korrigieren. Es wäre schön, wenn im Vorfeld jede der beiden Seiten akzeptierte, dass die jeweils andere nicht böswillig oder hinterlistig handelt, sondern eines im Sinn hat: das Wohl der Gemeinde und ihrer Bürger.

Redebeitrag Roland von Hunnius
Roland von Hunnius

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal

Stellungnahme Roland von Hunnius (FDP-Fraktion) zur Vorlage 2017/162 (Interkommunaler Entwicklungsverband Weschnitztal) in der Gemeindevertretung Rimbach am 28.06.2017

Am Beginn des IEW standen zwei Überlegungen:

  1. Rimbach muss zur dauerhaften Sicherung des finanziellen Gleichgewichts seine Einkommensbasis stärken, und zwar möglichst ohne ständig steigende Hebesätze, die zu einer immer stärkeren Belastung von Familien und Betrieben führen.

    Wie kann die Einkommensbasis gestärkt werden? Einerseits durch Zuzug von Familien und die damit verbundenen Einkommensteueranteile für die Gemeinde. Das ist aber nicht ausreichend. Erforderlich ist zusätzlich eine Stärkung des Gewerbes. Dazu leistet das Angebot von Gewerbeflächen einen wesentlichen Beitrag. Bestehende Betriebe können sich ausdehnen und wachsen. Neue Betriebe können sich ansiedeln. Beides führt zu mehr Gewerbesteuer und über den weiteren Zuzug von Mitarbeitern auch zusätzlichen Einkommensteuereinnahmen. Neue Gewerbeflächen sind in Rimbach schlicht nicht verfügbar. Damit ist Wachstum auf diesem Weg unmöglich.

  2. Das Weschnitztal mit seiner gewachsenen ländlichen Struktur und seinem spezifischen Charakter wird auf mittlere Sicht nur dann Bestand haben und sich im Wettbewerb mit den Oberzentren positiv entwickeln, wenn die Gemeinden des Weschnitztals ihre Kräfte und Interessen bündeln und zusammen- statt gegeneinander arbeiten. Dadurch bleiben sie leistungsfähig gegenüber ihren Bürgern, werden nicht von steigenden Kosten überrollt und heben Synergien.

Interkommunale Zusammenarbeit hat sich bereits in Bereichen wie Abwasser, Gewässerschutz, Ordnungspolizei, Abfallwirtschaft, Sparkassenwesen oder Breitbandversorgung bestens bewährt. Ich kenne niemanden, der unserer
Gemeinde empfiehlt, aus einem dieser Zweckverbände auszutreten. In jedem ist die Gemeinde mit eigenen Vertretern, die von der Gemeindevertretung entsandt wurden, präsent. Alle entscheiden gemeinsam für alle Mitgliedskommunen. In keinem davon hat die Gemeinde Rimbach eine Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht.

Mit der Zweckverbandssatzung wird der rechtliche Rahmen für ein neues Kapitel der IKZ geschaffen: die gemeinsame Entwicklung von Gewerbeflächen.

Wir haben dem Grundsatzbeschluss zugestimmt und „A“ gesagt. Heute geht es darum, der Satzung zuzustimmen und „B“ zu sagen.

  • Drei Gemeinden treten in Sachen Gewerbeansiedlung gemeinsam auf, haben dadurch mehr Power und mit dem neuen Gewerbegebiet auch ein besonders attraktives Angebot für potenzielle Investoren.

  • Ein gemeinsames – größeres – Gewerbegebiet ist ökologisch allemal drei einzelnen Gebieten überlegen.

  • Die Gemeinde Rimbach, die nach dem gültigen Regionalplan überhaupt kein freies Gewerbegebiet mehr hat, gewinnt auf diesem Weg neue Entwicklungsmöglichkeiten und Einnahmechancen.

  • Rimbach ist an den Erwerbs-, Erschließungs- und Bewirtschaftungskosten mit 1/3 beteiligt. Damit ist das finanzielle Engagement in der Zeit bis zum Verkauf von Gewerbeflächen deutlich begrenzt.

  • Abgefedert werden die Kosten durch einen Zuschuss der Landesregierung in Höhe von 75.000 € und – wenn der Antrag genehmigt wird – eine Förderung der Erschließungskosten in Höhe von 50 %.

  • Die Transparenz der Erlös- und Kostensituation ist beim IEW mit seiner ausgegliederten und allein auf dieses Gewerbegebiet beschränkten Rechnungslegung besser als bei einzelnen gemeindeeigenen Flächen „alter Art“.

  • Allerdings: Eine Garantie, bis wann das neue Flächenpotenzial ausgeschöpft ist, lässt sich ehrlicherweise ebenso wenig geben wie eine seriöse Vorausschätzung der daraus resultierenden Einnahmen für jede der drei Gemeinden. Insofern ist die Gründung des IEW nicht vergleichbar mit einem Start-up, das eine Geschäftsidee umsetzt und dafür zu erwartende Erträge, Aufwand und Finanzierungsbedarf kalkulieren kann.

  • Und: das IEZ ist notwendigerweise ein Eingriff in die Landschaft, wenngleich dieser Eingriff wesentlich umfangreicher wäre, wenn 3 Gewerbegebiete statt des einen gemeinsamen gebildet würden. Aufgabe der Bauleitplanung, der landschaftsarchitektonischen Gestaltung, der Investorenauswahl und der beratenden Begleitung muss es sein, den Eingriff in die Landschaft so gering wie möglich und so wenig optisch beeinträchtigend wie möglich zu halten.

Zur Satzung:

  • Der Verband übernimmt die Aufgaben eines Planungsverbandes. Dies ist unerlässlich, wie auf 2 HFA-Sitzungen mehrfach erläutert wurde. Die Gemeinde behält aber den Flächennutzungsplan und die Weichenstellung für den Bebauungsplan in ihren Händen. Dies wird durch den Vorratsbeschluss sichergestellt, den der HFA uns empfiehlt.

  • Gewöhnungsbedürftig war für uns die Regelung über das Abstimmungsverhalten: nur gemeinsame Stimmabgabe einer Mitgliedskommune und dies auf Weisung der Gemeindevertretung. Wir haben uns überzeugen lassen, dass diese Regelung sinnvoll ist. Denn sie ist Garant dafür, dass faktisch am Tisch der Verbandsversammlung jeweils die Mehrheit der GVe sitzt. Deren Auffassung und nicht parteipolitisch gefärbte Einzelmeinungen zählen für die Stimmabgabe. Einen größeren Einfluss als hier kann die GVe schlechterdings nicht nehmen.

  • Der Verbandsvorsitzende hat eine starke Stellung. In eiligen Fällen kann er ohne Rücksprache entscheiden. Dies muss von der Verbandsversammlung sorgsam überwacht werden.

  • Der Verband kann nur Erfolg haben, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedskommunen klappt und man einander vertraut. Dies gilt etwa für die Harmonisierung der Steuersätze (§ 19 Abs. 5) und die Verpflichtung, Anfragen von außen vorrangig mit Angeboten aus dem IEW zu bedienen (§ 21 Abs. 2). Das ist hoffentlich allen Beteiligten bewusst, die gemeinsam dieses Neuland betreten.

  • Gäbe es schon ein Gemeindeentwicklungskonzept für Rimbach, das, im Konsens entwickelt, Auskunft über die Positionierung der Gemeinde und ihrer Ortsteile gibt und das Leitbild definiert, dem Rimbach folgt – gäbe es dieses Gemeindeentwicklungskonzept schon, das die FDP nicht müde wird, zu verlangen, fiele uns die Zustimmung zur Verbandssatzung noch leichter. Ich fürchte aber, wir können darauf nicht warten.

Mit den Einwendungen, die von den Kritikern des IEW vorgetragen werden, hat sich die FDP-Fraktion ausführlich beschäftigt. Sie sind gewichtig und lassen sich nicht vom Tisch wischen. Die Gemeindevertreter haben eine Abwägung der Pro- und Kontra-Argumente vorzunehmen und müssen überlegen, welche Entscheidung für die Gesamtgemeinde Rimbach, und zwar langfristig, die beste ist. Die FDP-Fraktion kommt zu dem Schluss, dass die Pro-Argumente überwiegen. Wir dürfen die Gemeindeentwicklung nicht auf dem Stand von 2017 einfrieren. Wir haben die Chance, der Gemeindeentwicklung von Rimbach eine neue Perspektive zu öffnen. Es wäre unverantwortlich, diese Chance zu verpassen.

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal
Roland von Hunnius