Redebeitrag Roland von Hunnius „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Redebeitrag Roland von Hunnius „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Redebeitrag Roland von Hunnius in der Gemeindevertretung vom 16.11.2017 „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Lassen Sie mich mit einer Gratulation beginnen. Als Demokrat gratuliere ich den Initiatoren des Bürgerbegehrens dazu, in kurzer Zeit und unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben die erforderlichen Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids erreicht zu haben. Ich weiß, wovon ich spreche. Es handelt sich, soweit ich mich es überblicken kann, um das zweite Bürgerbegehren überhaupt, das in Rimbach zustande kommt. Das erste befasste sich mit dem Betrieb des Hallenbades und wurde von mehreren Parteien, darunter auch der FDP, unterstützt. Es führte aber letztlich aus formalrechtlichen Gründen nicht zum Bürgerentscheid.

Diese Gratulation bedeutet allerdings keineswegs eine Positionsänderung in der Sache.

Gegenstand des Bürgerentscheids am 04.03.2018 ist die Satzung des Interkommunalen Entwicklungsverbands Weschnitztal und damit der Zweckverband.

  1. Ein Zweckverband ist die geeignete, Herr Bürgermeister Schmitt sagt: die einzige, Rechtsform für eine interkommunale Kooperation, wie sie der Entwicklungsverband darstellt. Er erlaubt es, die Interessen der Mitglieder einerseits und des Verbandes andererseits am besten auszutarieren. Niemand stellt den Zweckverband Abfallwirtschaft Bergstraße oder den Gewässerverband Bergstraße in Zweifel. In beiden Fällen geht es darum, gemeinsame Vorhaben gemeinsam wahrzunehmen, dabei aber die Einzelinteressen jedes Beteiligten zu wahren.
  2. Ohne die Übertragung von kommunalen Kompetenzen – sozusagen „Souveränitätsverzicht“ – ist eine erfolgreiche Kooperation weder sinnvoll noch überhaupt denkbar. Der Entwicklungsverband Weschnitztal übernimmt die Bauleitplanung – aber nur im Rahmen des Flächennutzungsplans, der nach wie vor von Rimbach bzw. Mörlenbach aufgestellt wird. Die Gemeinde Rimbach setzt auf Rimbacher Gebiet den planerischen Rahmen, innerhalb dessen sich der IEW bewegt.
  3. Dazu kommt: Rimbach ist in der Verbandsversammlung mit 2 Personen gleichberechtigt vertreten. Die wiederum müssen in planungsrechtlichen Fragen das Votum der Gemeindevertretung Rimbach einholen, bevor sie in der Planungsversammlung mitentscheiden.
  4. Es stimmt: Rimbach kann überstimmt werden. Ebenso wie die Vertreter von Fürth oder Mörlenbach. Lassen wir uns von der diffusen Angst beherrschen, unsere Nachbarkommunen hätten nichts im Sinn, als uns zu schaden? Dann allerdings wäre jede Art von Zusammenarbeit zwischen den Kommunen sinnlos. Warum sollten sie das tun? Alle drei Kommunen gewinnen und verlieren gemeinsam. Was einem schadet, schadet allen. Was einem nützt, nützt allen.

Im Kern geht es den Initiatoren aber weniger um die Rechtsform der Kooperation als um den Interkommunalen Entwicklungsverband insgesamt – unabhängig von dessen Rechtsform.

  • Das Potenzial an Gewerbeflächen für Rimbach ist null ha. Deshalb hat Rimbach noch größeres Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet als die beiden Partnergemeinden. Wer postuliert, Rimbach brauche keine Gewerbeflächen und solle sich auf seine schöne Lage konzentrieren, nach dem Motto „Ich will so bleiben, wie ich bin“, wer das sagt, friert die Entwicklung der Gemeinde zum 16. November 2017 ein. Dies zu tun, wäre fahrlässig, nein geradezu unverantwortlich. Wie soll der Bürgermeister auf Anfragen von Gewerbebetrieben reagieren, die sich in Rimbach ansiedeln oder vergrößern wollen? Mit der Aufforderung, woanders hin zu gehen???
  • Rimbach muss sich entwickeln können, damit wir in der Lage sind, die Leistungen der Gemeinde aus eigenen Mitteln – ohne Neuverschuldung – zu finanzieren. Gewerbe steigert das Steueraufkommen und schafft Arbeitsplätze für Menschen, die wiederum über ihren Einkommensteueranteil zum Wohlergehen von Rimbach beitragen.
  • Im Sinne unserer Energieziele ist es sinnvoll, wenn der Arbeitsort und der Wohnort zusammenfallen. Es ist allemal besser, wenn die Arbeit zu den Menschen kommt, als wenn die Menschen zur Arbeit fahren müssen.
  • „Ja, aber doch nicht da und nicht so“ höre ich als Argument. Wo und wie denn sonst? Auf diese Frage höre ich von den Unterstützern des Bürgerbegehrens keine Antwort.
  • Stimmt: Fläche wird verbraucht . Aber: Mit dem IEW wird der Flächenverbrauch und der Eingriff in Natur und Landschaft gegenüber der Errichtung einzelner Gewerbegebiete erheblich reduziert.
  • Beklagt wird der vermutete Anblick eines Gewerbegebietes im Vergleich zur jetzt landwirtschaftlich genutzten Fläche. Gerade dies
    wird eine Aufgabe auch der Rimbacher Mitglieder in der Verbandsversammlung sein, durch planerische Vorgaben und Auflagen dafür zu sorgen, dass das Bild für vorbei fahrende Beobachter möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  • Das IEW muss sich in eine Entwicklungsplanung für die Gemeinde Rimbach einfügen. Die fordert die FDP-Fraktion seit vielen Jahren. Wir beobachten, wie Birkenau, Mörlenbach, neuerdings der Kreis Bergstraße und viele andere intensiv über ihre Entwicklungsperspektiven nachdenken und Pflöcke einschlagen, während Rimbach noch immer zögert. Dieser Zustand währt bereits viel zu lange. Wir vertrauen darauf, dass der HH-Entwurf 2018 eine Position für die Vorbereitung eines Gemeindeentwicklungsplans enthält. Dass Rimbach damit so spät dran ist, ist für uns indessen kein Grund, das IEW abzulehnen oder auch nur hinauszuzögern.
  • Noch etwas: Auch wir fanden es nicht ok, wie und zu welchem Zeitpunkt wir von den Stellungnahmen zum IKG erfuhren. Statt uns in
    der Presse zu äußern, haben wir über unseren Fraktionsvorsitzenden das Gespräch mit dem Bgm gesucht, um nachzuvollziehen, wie es zu
    dieser Kommunikationspanne kommen konnte. Mit den Stellungnahmen selbst haben wir uns ohnehin noch Stück für Stück ausführlich zu beschäftigen.
  • Die Gemeinvertretung hat entschieden. Am 04. März sind die Bürger gefragt, die Entscheidung zu bestätigen oder zu korrigieren. Es wäre schön, wenn im Vorfeld jede der beiden Seiten akzeptierte, dass die jeweils andere nicht böswillig oder hinterlistig handelt, sondern eines im Sinn hat: das Wohl der Gemeinde und ihrer Bürger.

Redebeitrag Roland von Hunnius
Roland von Hunnius