Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal

Stellungnahme Roland von Hunnius (FDP-Fraktion) zur Vorlage 2017/162 (Interkommunaler Entwicklungsverband Weschnitztal) in der Gemeindevertretung Rimbach am 28.06.2017

Am Beginn des IEW standen zwei Überlegungen:

  1. Rimbach muss zur dauerhaften Sicherung des finanziellen Gleichgewichts seine Einkommensbasis stärken, und zwar möglichst ohne ständig steigende Hebesätze, die zu einer immer stärkeren Belastung von Familien und Betrieben führen.

    Wie kann die Einkommensbasis gestärkt werden? Einerseits durch Zuzug von Familien und die damit verbundenen Einkommensteueranteile für die Gemeinde. Das ist aber nicht ausreichend. Erforderlich ist zusätzlich eine Stärkung des Gewerbes. Dazu leistet das Angebot von Gewerbeflächen einen wesentlichen Beitrag. Bestehende Betriebe können sich ausdehnen und wachsen. Neue Betriebe können sich ansiedeln. Beides führt zu mehr Gewerbesteuer und über den weiteren Zuzug von Mitarbeitern auch zusätzlichen Einkommensteuereinnahmen. Neue Gewerbeflächen sind in Rimbach schlicht nicht verfügbar. Damit ist Wachstum auf diesem Weg unmöglich.

  2. Das Weschnitztal mit seiner gewachsenen ländlichen Struktur und seinem spezifischen Charakter wird auf mittlere Sicht nur dann Bestand haben und sich im Wettbewerb mit den Oberzentren positiv entwickeln, wenn die Gemeinden des Weschnitztals ihre Kräfte und Interessen bündeln und zusammen- statt gegeneinander arbeiten. Dadurch bleiben sie leistungsfähig gegenüber ihren Bürgern, werden nicht von steigenden Kosten überrollt und heben Synergien.

Interkommunale Zusammenarbeit hat sich bereits in Bereichen wie Abwasser, Gewässerschutz, Ordnungspolizei, Abfallwirtschaft, Sparkassenwesen oder Breitbandversorgung bestens bewährt. Ich kenne niemanden, der unserer
Gemeinde empfiehlt, aus einem dieser Zweckverbände auszutreten. In jedem ist die Gemeinde mit eigenen Vertretern, die von der Gemeindevertretung entsandt wurden, präsent. Alle entscheiden gemeinsam für alle Mitgliedskommunen. In keinem davon hat die Gemeinde Rimbach eine Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht.

Mit der Zweckverbandssatzung wird der rechtliche Rahmen für ein neues Kapitel der IKZ geschaffen: die gemeinsame Entwicklung von Gewerbeflächen.

Wir haben dem Grundsatzbeschluss zugestimmt und „A“ gesagt. Heute geht es darum, der Satzung zuzustimmen und „B“ zu sagen.

  • Drei Gemeinden treten in Sachen Gewerbeansiedlung gemeinsam auf, haben dadurch mehr Power und mit dem neuen Gewerbegebiet auch ein besonders attraktives Angebot für potenzielle Investoren.

  • Ein gemeinsames – größeres – Gewerbegebiet ist ökologisch allemal drei einzelnen Gebieten überlegen.

  • Die Gemeinde Rimbach, die nach dem gültigen Regionalplan überhaupt kein freies Gewerbegebiet mehr hat, gewinnt auf diesem Weg neue Entwicklungsmöglichkeiten und Einnahmechancen.

  • Rimbach ist an den Erwerbs-, Erschließungs- und Bewirtschaftungskosten mit 1/3 beteiligt. Damit ist das finanzielle Engagement in der Zeit bis zum Verkauf von Gewerbeflächen deutlich begrenzt.

  • Abgefedert werden die Kosten durch einen Zuschuss der Landesregierung in Höhe von 75.000 € und – wenn der Antrag genehmigt wird – eine Förderung der Erschließungskosten in Höhe von 50 %.

  • Die Transparenz der Erlös- und Kostensituation ist beim IEW mit seiner ausgegliederten und allein auf dieses Gewerbegebiet beschränkten Rechnungslegung besser als bei einzelnen gemeindeeigenen Flächen „alter Art“.

  • Allerdings: Eine Garantie, bis wann das neue Flächenpotenzial ausgeschöpft ist, lässt sich ehrlicherweise ebenso wenig geben wie eine seriöse Vorausschätzung der daraus resultierenden Einnahmen für jede der drei Gemeinden. Insofern ist die Gründung des IEW nicht vergleichbar mit einem Start-up, das eine Geschäftsidee umsetzt und dafür zu erwartende Erträge, Aufwand und Finanzierungsbedarf kalkulieren kann.

  • Und: das IEZ ist notwendigerweise ein Eingriff in die Landschaft, wenngleich dieser Eingriff wesentlich umfangreicher wäre, wenn 3 Gewerbegebiete statt des einen gemeinsamen gebildet würden. Aufgabe der Bauleitplanung, der landschaftsarchitektonischen Gestaltung, der Investorenauswahl und der beratenden Begleitung muss es sein, den Eingriff in die Landschaft so gering wie möglich und so wenig optisch beeinträchtigend wie möglich zu halten.

Zur Satzung:

  • Der Verband übernimmt die Aufgaben eines Planungsverbandes. Dies ist unerlässlich, wie auf 2 HFA-Sitzungen mehrfach erläutert wurde. Die Gemeinde behält aber den Flächennutzungsplan und die Weichenstellung für den Bebauungsplan in ihren Händen. Dies wird durch den Vorratsbeschluss sichergestellt, den der HFA uns empfiehlt.

  • Gewöhnungsbedürftig war für uns die Regelung über das Abstimmungsverhalten: nur gemeinsame Stimmabgabe einer Mitgliedskommune und dies auf Weisung der Gemeindevertretung. Wir haben uns überzeugen lassen, dass diese Regelung sinnvoll ist. Denn sie ist Garant dafür, dass faktisch am Tisch der Verbandsversammlung jeweils die Mehrheit der GVe sitzt. Deren Auffassung und nicht parteipolitisch gefärbte Einzelmeinungen zählen für die Stimmabgabe. Einen größeren Einfluss als hier kann die GVe schlechterdings nicht nehmen.

  • Der Verbandsvorsitzende hat eine starke Stellung. In eiligen Fällen kann er ohne Rücksprache entscheiden. Dies muss von der Verbandsversammlung sorgsam überwacht werden.

  • Der Verband kann nur Erfolg haben, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedskommunen klappt und man einander vertraut. Dies gilt etwa für die Harmonisierung der Steuersätze (§ 19 Abs. 5) und die Verpflichtung, Anfragen von außen vorrangig mit Angeboten aus dem IEW zu bedienen (§ 21 Abs. 2). Das ist hoffentlich allen Beteiligten bewusst, die gemeinsam dieses Neuland betreten.

  • Gäbe es schon ein Gemeindeentwicklungskonzept für Rimbach, das, im Konsens entwickelt, Auskunft über die Positionierung der Gemeinde und ihrer Ortsteile gibt und das Leitbild definiert, dem Rimbach folgt – gäbe es dieses Gemeindeentwicklungskonzept schon, das die FDP nicht müde wird, zu verlangen, fiele uns die Zustimmung zur Verbandssatzung noch leichter. Ich fürchte aber, wir können darauf nicht warten.

Mit den Einwendungen, die von den Kritikern des IEW vorgetragen werden, hat sich die FDP-Fraktion ausführlich beschäftigt. Sie sind gewichtig und lassen sich nicht vom Tisch wischen. Die Gemeindevertreter haben eine Abwägung der Pro- und Kontra-Argumente vorzunehmen und müssen überlegen, welche Entscheidung für die Gesamtgemeinde Rimbach, und zwar langfristig, die beste ist. Die FDP-Fraktion kommt zu dem Schluss, dass die Pro-Argumente überwiegen. Wir dürfen die Gemeindeentwicklung nicht auf dem Stand von 2017 einfrieren. Wir haben die Chance, der Gemeindeentwicklung von Rimbach eine neue Perspektive zu öffnen. Es wäre unverantwortlich, diese Chance zu verpassen.

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal
Roland von Hunnius