Sicherheitsarchitektur entrümpeln

In der deutschen Sicherheitspolitik gibt es aus Sicht von FDP-Chef Christian Lindner zu viele Akteure. Im Gespräch mit der „Siegener Zeitung“ plädierte er für eine Entrümpelung. Er sprach sich mit Blick auf die NSA-Affäre gegen „dumpfen Anti-Amerikanismus“ aus, machte allerdings gleichzeitig klar: „Es kann nicht sein, dass über den Umweg amerikanischer oder französischer oder britischer Geheimdienste der Bundesnachrichtendienst Dinge macht, die er nach unserem Recht nicht darf, nämlich eigene Bürger auszuspähen.“

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Freie Demokraten werden VDS kippen

Freie Demokraten werden VDS kippen

Mit der VDS greife die Große Koalition in die Privatsphäre von Millionen Menschen ein, die keinerlei Anlass dafür gegeben hätten, unterstreichen die liberalen Rechtsexperten. Außerdem könne das deutsche Recht die europäische Gesetzgebung nicht einfach übergehen. Die Europäische Grundrechtecharta verlange nach der jüngsten EuGH-Entscheidung, dass bei elektronischen Übermittlungen ein konkreter Anlass zur Speicherung gegeben sein müsse, heben Hirsch, Baum und Leutheusser-Schnarrenberger hervor. „Das gehört zu den fundamentalen Grundregeln des Schutzes der Privatsphäre.“

Durch die Auswertung der gespeicherten Daten sei es nämlich möglich, tiefe Einblicke in private Beziehungen aller Art zu gewinnen. Darüber hinaus gefährde das Gesetz die Berufsgeheimnispflichten von Anwälten, Ärzten und Journalisten. „Man kann auch andere Details nicht unberührt lassen: dass über die Funkzellenabfragen Bewegungsprofile unbescholtener Bürger entstehen; dass bei SMS-Nachrichten nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch ihr kompletter Inhalt gespeichert wird“, erläutern die FDP-Politiker.

Am Ende steht die Gesamtkontrolle

Das Grundproblem liegt aus ihrer Sicht darin, dass sich heute niemand der Benutzung elektronischer Kommunikationstechniken entziehen könne, ohne „ein kontaktloser Einsiedler“ zu werden. Dabei müsse es möglich bleiben, vertraulich zu kommunizieren und sich darauf verlassen zu können, dass in die Privatsphäre nur aus einem konkreten, gewichtigen Anlass staatlich eingedrungen werde. „Bedauerlich ist, dass die Koalition es versäumt hat darzulegen, welche Verhaltensweisen oder Tatbestände schon heute über jedermann elektronisch erfasst und verdatet werden“, kritisieren die Freien Demokraten. Die technische Fortsetzung werde schließlich zu einer elektronischen Gesamtkontrolle führen. „Darum ist es notwendig, nach Karlsruhe zu gehen. Und darum sind wir der Überzeugung, dass auch dieses Gesetz keinen Bestand haben wird.“

FDP klagt in Karlsruhe gegen Vorratsdatenspeicherung

FDP klagt in Karlsruhe gegen Vorratsdatenspeicherung

Gerade haben wir mit Hans-Ulrich Rülke und Wolfgang Kubicki unsere Verfassungsbeschwerde gegen die…

Posted by FDP Baden-Württemberg on Mittwoch, 27. Januar 2016

Es sei unverhältnismäßig und unzulässig, pauschal die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern zu erheben, sagte Kubicki, der die Klageschrift gemeinsam mit Rülke an der Pforte des Bundesverfassungsgerichts abgab.

Er zeigte sich optimistisch, dass die Richter das auch so sehen.“Das Argument der Verteidiger dieser verfassungswidrigen Maßnahme – die Abwehr von Terroranschlägen und kriminellen Handlungen – hält keiner nüchternen und objektiven Prüfung stand“, unterstrich er. „In Frankreich konnten wir bei den schrecklichen Anschlägen vom Januar und November sehen, dass die anlasslose Datenspeicherung in dieser Frage wirkungslos war.“

Auch der vielfach geäußerte Einwand ‚Wer nichts getan hat, braucht nichts zu befürchten‘ müsse in diesem Zusammenhang wie eine Unterwerfungsgeste des Bürgers gegenüber dem Staat verstanden werden, stellte Kubicki klar. „Dass die Staatsparteien der Union ein solches Staatsverständnis haben, verwundert nicht. Dass die Sozialdemokraten diese Maßnahme aber unterstützt haben, ist ein Verrat an ihrer Bürgerrechtstradition.“

Aus Sicht der Liberalen stellt die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten für die Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern unbescholtene Bürger unter Generalverdacht. Es ist bereits die vierte Verfassungsklage gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz.

FDP-Verfassungsbeschwerde gegen VDS

FDP-Verfassungsbeschwerde gegen VDS

Die Beschwerde der Freien Demokraten stütze sich insbesondere auf die europäische Rechtsprechung, erläuterte Prantl. Nicht nur mangelnde Verhältnismäßigkeit attestieren die freidemokratischen Kläger dem Gesetz, sie verlangen auch, dass Personen, die durch das Berufsgeheimnis geschützt seien, auch vor Überwachung geschützt sein müssten.

Besondere Eile bei der Entscheidung in Karlsruhe bestehe noch nicht, denn noch würden keine Daten gespeichert: „Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Erst muss die Bundesnetzagentur die technischen Anforderungen definieren. Anschließend haben die Telekommunikationsanbieter weitere sechs Monate Zeit, die notwendige Technik zu installieren.“

Landtag durchleuchtet Übergriffe an Silvester

Landtag durchleuchtet Übergriffe an Silvester

Beantragt hatten den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss CDU und FDP. Sie sind nicht zufrieden mit der bisherigen Aufklärung der sexuellen Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht. „Der parlamentarische Untersuchungsausschuss muss nun die zweifelsfreie Aufarbeitung leisten, die die Bürger in NRW zu Recht erwarten. Das sind wir alleine schon den über 700 Opfern der Kölner Silvesternacht schuldig“, so Lürbke.

Bürgerwehren sind brandgefährlicher Trend

Er warnte zugleich vor der Bildung weiterer Bürgerwehren, die für mehr Sicherheit sorgen wollten. Lürbke erinnerte daran, dass seine Partei bereits im Herbst 2014 auf Probleme mit alleinreisenden Männern aus Nordafrika hingewiesen habe.