FDP-Verfassungsbeschwerde gegen VDS

FDP-Verfassungsbeschwerde gegen VDS

Die Beschwerde der Freien Demokraten stütze sich insbesondere auf die europäische Rechtsprechung, erläuterte Prantl. Nicht nur mangelnde Verhältnismäßigkeit attestieren die freidemokratischen Kläger dem Gesetz, sie verlangen auch, dass Personen, die durch das Berufsgeheimnis geschützt seien, auch vor Überwachung geschützt sein müssten.

Besondere Eile bei der Entscheidung in Karlsruhe bestehe noch nicht, denn noch würden keine Daten gespeichert: „Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Erst muss die Bundesnetzagentur die technischen Anforderungen definieren. Anschließend haben die Telekommunikationsanbieter weitere sechs Monate Zeit, die notwendige Technik zu installieren.“