FDP klagt in Karlsruhe gegen Vorratsdatenspeicherung
Gerade haben wir mit Hans-Ulrich Rülke und Wolfgang Kubicki unsere Verfassungsbeschwerde gegen die…
Posted by FDP Baden-Württemberg on Mittwoch, 27. Januar 2016
Es sei unverhältnismäßig und unzulässig, pauschal die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern zu erheben, sagte Kubicki, der die Klageschrift gemeinsam mit Rülke an der Pforte des Bundesverfassungsgerichts abgab.
Er zeigte sich optimistisch, dass die Richter das auch so sehen.“Das Argument der Verteidiger dieser verfassungswidrigen Maßnahme – die Abwehr von Terroranschlägen und kriminellen Handlungen – hält keiner nüchternen und objektiven Prüfung stand“, unterstrich er. „In Frankreich konnten wir bei den schrecklichen Anschlägen vom Januar und November sehen, dass die anlasslose Datenspeicherung in dieser Frage wirkungslos war.“
Auch der vielfach geäußerte Einwand ‚Wer nichts getan hat, braucht nichts zu befürchten‘ müsse in diesem Zusammenhang wie eine Unterwerfungsgeste des Bürgers gegenüber dem Staat verstanden werden, stellte Kubicki klar. „Dass die Staatsparteien der Union ein solches Staatsverständnis haben, verwundert nicht. Dass die Sozialdemokraten diese Maßnahme aber unterstützt haben, ist ein Verrat an ihrer Bürgerrechtstradition.“
Heute reichen die Liberalen ihre Klage gegen die #VDS vorm BVerfG ein! #NoVDS! https://t.co/nbfGJMAdnp pic.twitter.com/NDsecYFTit
— Naumann-Stiftung (@FNFreiheit) 27. Januar 2016
Aus Sicht der Liberalen stellt die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten für die Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern unbescholtene Bürger unter Generalverdacht. Es ist bereits die vierte Verfassungsklage gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz.