Redebeitrag Roland von Hunnius „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Redebeitrag Roland von Hunnius „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Redebeitrag Roland von Hunnius in der Gemeindevertretung vom 16.11.2017 „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“

Lassen Sie mich mit einer Gratulation beginnen. Als Demokrat gratuliere ich den Initiatoren des Bürgerbegehrens dazu, in kurzer Zeit und unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben die erforderlichen Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids erreicht zu haben. Ich weiß, wovon ich spreche. Es handelt sich, soweit ich mich es überblicken kann, um das zweite Bürgerbegehren überhaupt, das in Rimbach zustande kommt. Das erste befasste sich mit dem Betrieb des Hallenbades und wurde von mehreren Parteien, darunter auch der FDP, unterstützt. Es führte aber letztlich aus formalrechtlichen Gründen nicht zum Bürgerentscheid.

Diese Gratulation bedeutet allerdings keineswegs eine Positionsänderung in der Sache.

Gegenstand des Bürgerentscheids am 04.03.2018 ist die Satzung des Interkommunalen Entwicklungsverbands Weschnitztal und damit der Zweckverband.

  1. Ein Zweckverband ist die geeignete, Herr Bürgermeister Schmitt sagt: die einzige, Rechtsform für eine interkommunale Kooperation, wie sie der Entwicklungsverband darstellt. Er erlaubt es, die Interessen der Mitglieder einerseits und des Verbandes andererseits am besten auszutarieren. Niemand stellt den Zweckverband Abfallwirtschaft Bergstraße oder den Gewässerverband Bergstraße in Zweifel. In beiden Fällen geht es darum, gemeinsame Vorhaben gemeinsam wahrzunehmen, dabei aber die Einzelinteressen jedes Beteiligten zu wahren.
  2. Ohne die Übertragung von kommunalen Kompetenzen – sozusagen „Souveränitätsverzicht“ – ist eine erfolgreiche Kooperation weder sinnvoll noch überhaupt denkbar. Der Entwicklungsverband Weschnitztal übernimmt die Bauleitplanung – aber nur im Rahmen des Flächennutzungsplans, der nach wie vor von Rimbach bzw. Mörlenbach aufgestellt wird. Die Gemeinde Rimbach setzt auf Rimbacher Gebiet den planerischen Rahmen, innerhalb dessen sich der IEW bewegt.
  3. Dazu kommt: Rimbach ist in der Verbandsversammlung mit 2 Personen gleichberechtigt vertreten. Die wiederum müssen in planungsrechtlichen Fragen das Votum der Gemeindevertretung Rimbach einholen, bevor sie in der Planungsversammlung mitentscheiden.
  4. Es stimmt: Rimbach kann überstimmt werden. Ebenso wie die Vertreter von Fürth oder Mörlenbach. Lassen wir uns von der diffusen Angst beherrschen, unsere Nachbarkommunen hätten nichts im Sinn, als uns zu schaden? Dann allerdings wäre jede Art von Zusammenarbeit zwischen den Kommunen sinnlos. Warum sollten sie das tun? Alle drei Kommunen gewinnen und verlieren gemeinsam. Was einem schadet, schadet allen. Was einem nützt, nützt allen.

Im Kern geht es den Initiatoren aber weniger um die Rechtsform der Kooperation als um den Interkommunalen Entwicklungsverband insgesamt – unabhängig von dessen Rechtsform.

  • Das Potenzial an Gewerbeflächen für Rimbach ist null ha. Deshalb hat Rimbach noch größeres Interesse an einem interkommunalen Gewerbegebiet als die beiden Partnergemeinden. Wer postuliert, Rimbach brauche keine Gewerbeflächen und solle sich auf seine schöne Lage konzentrieren, nach dem Motto „Ich will so bleiben, wie ich bin“, wer das sagt, friert die Entwicklung der Gemeinde zum 16. November 2017 ein. Dies zu tun, wäre fahrlässig, nein geradezu unverantwortlich. Wie soll der Bürgermeister auf Anfragen von Gewerbebetrieben reagieren, die sich in Rimbach ansiedeln oder vergrößern wollen? Mit der Aufforderung, woanders hin zu gehen???
  • Rimbach muss sich entwickeln können, damit wir in der Lage sind, die Leistungen der Gemeinde aus eigenen Mitteln – ohne Neuverschuldung – zu finanzieren. Gewerbe steigert das Steueraufkommen und schafft Arbeitsplätze für Menschen, die wiederum über ihren Einkommensteueranteil zum Wohlergehen von Rimbach beitragen.
  • Im Sinne unserer Energieziele ist es sinnvoll, wenn der Arbeitsort und der Wohnort zusammenfallen. Es ist allemal besser, wenn die Arbeit zu den Menschen kommt, als wenn die Menschen zur Arbeit fahren müssen.
  • „Ja, aber doch nicht da und nicht so“ höre ich als Argument. Wo und wie denn sonst? Auf diese Frage höre ich von den Unterstützern des Bürgerbegehrens keine Antwort.
  • Stimmt: Fläche wird verbraucht . Aber: Mit dem IEW wird der Flächenverbrauch und der Eingriff in Natur und Landschaft gegenüber der Errichtung einzelner Gewerbegebiete erheblich reduziert.
  • Beklagt wird der vermutete Anblick eines Gewerbegebietes im Vergleich zur jetzt landwirtschaftlich genutzten Fläche. Gerade dies
    wird eine Aufgabe auch der Rimbacher Mitglieder in der Verbandsversammlung sein, durch planerische Vorgaben und Auflagen dafür zu sorgen, dass das Bild für vorbei fahrende Beobachter möglichst wenig beeinträchtigt wird.
  • Das IEW muss sich in eine Entwicklungsplanung für die Gemeinde Rimbach einfügen. Die fordert die FDP-Fraktion seit vielen Jahren. Wir beobachten, wie Birkenau, Mörlenbach, neuerdings der Kreis Bergstraße und viele andere intensiv über ihre Entwicklungsperspektiven nachdenken und Pflöcke einschlagen, während Rimbach noch immer zögert. Dieser Zustand währt bereits viel zu lange. Wir vertrauen darauf, dass der HH-Entwurf 2018 eine Position für die Vorbereitung eines Gemeindeentwicklungsplans enthält. Dass Rimbach damit so spät dran ist, ist für uns indessen kein Grund, das IEW abzulehnen oder auch nur hinauszuzögern.
  • Noch etwas: Auch wir fanden es nicht ok, wie und zu welchem Zeitpunkt wir von den Stellungnahmen zum IKG erfuhren. Statt uns in
    der Presse zu äußern, haben wir über unseren Fraktionsvorsitzenden das Gespräch mit dem Bgm gesucht, um nachzuvollziehen, wie es zu
    dieser Kommunikationspanne kommen konnte. Mit den Stellungnahmen selbst haben wir uns ohnehin noch Stück für Stück ausführlich zu beschäftigen.
  • Die Gemeinvertretung hat entschieden. Am 04. März sind die Bürger gefragt, die Entscheidung zu bestätigen oder zu korrigieren. Es wäre schön, wenn im Vorfeld jede der beiden Seiten akzeptierte, dass die jeweils andere nicht böswillig oder hinterlistig handelt, sondern eines im Sinn hat: das Wohl der Gemeinde und ihrer Bürger.

Redebeitrag Roland von Hunnius
Roland von Hunnius

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal

Stellungnahme Roland von Hunnius (FDP-Fraktion) zur Vorlage 2017/162 (Interkommunaler Entwicklungsverband Weschnitztal) in der Gemeindevertretung Rimbach am 28.06.2017

Am Beginn des IEW standen zwei Überlegungen:

  1. Rimbach muss zur dauerhaften Sicherung des finanziellen Gleichgewichts seine Einkommensbasis stärken, und zwar möglichst ohne ständig steigende Hebesätze, die zu einer immer stärkeren Belastung von Familien und Betrieben führen.

    Wie kann die Einkommensbasis gestärkt werden? Einerseits durch Zuzug von Familien und die damit verbundenen Einkommensteueranteile für die Gemeinde. Das ist aber nicht ausreichend. Erforderlich ist zusätzlich eine Stärkung des Gewerbes. Dazu leistet das Angebot von Gewerbeflächen einen wesentlichen Beitrag. Bestehende Betriebe können sich ausdehnen und wachsen. Neue Betriebe können sich ansiedeln. Beides führt zu mehr Gewerbesteuer und über den weiteren Zuzug von Mitarbeitern auch zusätzlichen Einkommensteuereinnahmen. Neue Gewerbeflächen sind in Rimbach schlicht nicht verfügbar. Damit ist Wachstum auf diesem Weg unmöglich.

  2. Das Weschnitztal mit seiner gewachsenen ländlichen Struktur und seinem spezifischen Charakter wird auf mittlere Sicht nur dann Bestand haben und sich im Wettbewerb mit den Oberzentren positiv entwickeln, wenn die Gemeinden des Weschnitztals ihre Kräfte und Interessen bündeln und zusammen- statt gegeneinander arbeiten. Dadurch bleiben sie leistungsfähig gegenüber ihren Bürgern, werden nicht von steigenden Kosten überrollt und heben Synergien.

Interkommunale Zusammenarbeit hat sich bereits in Bereichen wie Abwasser, Gewässerschutz, Ordnungspolizei, Abfallwirtschaft, Sparkassenwesen oder Breitbandversorgung bestens bewährt. Ich kenne niemanden, der unserer
Gemeinde empfiehlt, aus einem dieser Zweckverbände auszutreten. In jedem ist die Gemeinde mit eigenen Vertretern, die von der Gemeindevertretung entsandt wurden, präsent. Alle entscheiden gemeinsam für alle Mitgliedskommunen. In keinem davon hat die Gemeinde Rimbach eine Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht.

Mit der Zweckverbandssatzung wird der rechtliche Rahmen für ein neues Kapitel der IKZ geschaffen: die gemeinsame Entwicklung von Gewerbeflächen.

Wir haben dem Grundsatzbeschluss zugestimmt und „A“ gesagt. Heute geht es darum, der Satzung zuzustimmen und „B“ zu sagen.

  • Drei Gemeinden treten in Sachen Gewerbeansiedlung gemeinsam auf, haben dadurch mehr Power und mit dem neuen Gewerbegebiet auch ein besonders attraktives Angebot für potenzielle Investoren.

  • Ein gemeinsames – größeres – Gewerbegebiet ist ökologisch allemal drei einzelnen Gebieten überlegen.

  • Die Gemeinde Rimbach, die nach dem gültigen Regionalplan überhaupt kein freies Gewerbegebiet mehr hat, gewinnt auf diesem Weg neue Entwicklungsmöglichkeiten und Einnahmechancen.

  • Rimbach ist an den Erwerbs-, Erschließungs- und Bewirtschaftungskosten mit 1/3 beteiligt. Damit ist das finanzielle Engagement in der Zeit bis zum Verkauf von Gewerbeflächen deutlich begrenzt.

  • Abgefedert werden die Kosten durch einen Zuschuss der Landesregierung in Höhe von 75.000 € und – wenn der Antrag genehmigt wird – eine Förderung der Erschließungskosten in Höhe von 50 %.

  • Die Transparenz der Erlös- und Kostensituation ist beim IEW mit seiner ausgegliederten und allein auf dieses Gewerbegebiet beschränkten Rechnungslegung besser als bei einzelnen gemeindeeigenen Flächen „alter Art“.

  • Allerdings: Eine Garantie, bis wann das neue Flächenpotenzial ausgeschöpft ist, lässt sich ehrlicherweise ebenso wenig geben wie eine seriöse Vorausschätzung der daraus resultierenden Einnahmen für jede der drei Gemeinden. Insofern ist die Gründung des IEW nicht vergleichbar mit einem Start-up, das eine Geschäftsidee umsetzt und dafür zu erwartende Erträge, Aufwand und Finanzierungsbedarf kalkulieren kann.

  • Und: das IEZ ist notwendigerweise ein Eingriff in die Landschaft, wenngleich dieser Eingriff wesentlich umfangreicher wäre, wenn 3 Gewerbegebiete statt des einen gemeinsamen gebildet würden. Aufgabe der Bauleitplanung, der landschaftsarchitektonischen Gestaltung, der Investorenauswahl und der beratenden Begleitung muss es sein, den Eingriff in die Landschaft so gering wie möglich und so wenig optisch beeinträchtigend wie möglich zu halten.

Zur Satzung:

  • Der Verband übernimmt die Aufgaben eines Planungsverbandes. Dies ist unerlässlich, wie auf 2 HFA-Sitzungen mehrfach erläutert wurde. Die Gemeinde behält aber den Flächennutzungsplan und die Weichenstellung für den Bebauungsplan in ihren Händen. Dies wird durch den Vorratsbeschluss sichergestellt, den der HFA uns empfiehlt.

  • Gewöhnungsbedürftig war für uns die Regelung über das Abstimmungsverhalten: nur gemeinsame Stimmabgabe einer Mitgliedskommune und dies auf Weisung der Gemeindevertretung. Wir haben uns überzeugen lassen, dass diese Regelung sinnvoll ist. Denn sie ist Garant dafür, dass faktisch am Tisch der Verbandsversammlung jeweils die Mehrheit der GVe sitzt. Deren Auffassung und nicht parteipolitisch gefärbte Einzelmeinungen zählen für die Stimmabgabe. Einen größeren Einfluss als hier kann die GVe schlechterdings nicht nehmen.

  • Der Verbandsvorsitzende hat eine starke Stellung. In eiligen Fällen kann er ohne Rücksprache entscheiden. Dies muss von der Verbandsversammlung sorgsam überwacht werden.

  • Der Verband kann nur Erfolg haben, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedskommunen klappt und man einander vertraut. Dies gilt etwa für die Harmonisierung der Steuersätze (§ 19 Abs. 5) und die Verpflichtung, Anfragen von außen vorrangig mit Angeboten aus dem IEW zu bedienen (§ 21 Abs. 2). Das ist hoffentlich allen Beteiligten bewusst, die gemeinsam dieses Neuland betreten.

  • Gäbe es schon ein Gemeindeentwicklungskonzept für Rimbach, das, im Konsens entwickelt, Auskunft über die Positionierung der Gemeinde und ihrer Ortsteile gibt und das Leitbild definiert, dem Rimbach folgt – gäbe es dieses Gemeindeentwicklungskonzept schon, das die FDP nicht müde wird, zu verlangen, fiele uns die Zustimmung zur Verbandssatzung noch leichter. Ich fürchte aber, wir können darauf nicht warten.

Mit den Einwendungen, die von den Kritikern des IEW vorgetragen werden, hat sich die FDP-Fraktion ausführlich beschäftigt. Sie sind gewichtig und lassen sich nicht vom Tisch wischen. Die Gemeindevertreter haben eine Abwägung der Pro- und Kontra-Argumente vorzunehmen und müssen überlegen, welche Entscheidung für die Gesamtgemeinde Rimbach, und zwar langfristig, die beste ist. Die FDP-Fraktion kommt zu dem Schluss, dass die Pro-Argumente überwiegen. Wir dürfen die Gemeindeentwicklung nicht auf dem Stand von 2017 einfrieren. Wir haben die Chance, der Gemeindeentwicklung von Rimbach eine neue Perspektive zu öffnen. Es wäre unverantwortlich, diese Chance zu verpassen.

Stellungnahme zum Interkommunalen Entwicklungsverband Weschnitztal
Roland von Hunnius

Liberale Runde besichtigt Gewerbegebiet

Liberale Runde besichtigt Gewerbegebiet

Im Rahmen der „Liberalen Runde“ lädt die FDP Rimbach zu einer Besichtigung des Gewerbegebiets Zotzenbach (am Kreisel) ein. Teilnehmer treffen sich zur gemeinsamen Abfahrt um 19.30 Uhr auf dem Rimbacher Marktplatz. Nach der Besichtigung findet die traditionelle Sitzung der Liberalen Runde im Gasthaus zur Sonne, Bismarckstraße 1 (Markt) statt.

Donnerstag, 01.06.2017, 19.30 Uhr, Treffpunkt Marktplatz zur Fahrt nach Zotzenbach. Nach Rückkehr aus Zotzenbach Liberale Runde im Gasthaus zur Sonne, Bismarckstraße 1 (Markt), Rimbach.

Die „Liberale Runde“ tagt öffentlich. 

Lokalpolitischer Rückblick in der Liberalen Runde

Lokalpolitischer Rückblick in der Liberalen Runde

Am Donnerstag, 01.12.2016, trifft sich die Liberale Runde wieder um 19.30 Uhr im Rimbacher Gasthaus zur Sonne zum monatlichen politischen Diskussionsabend. Auf der Tagesordnung steht ein lokalpolitischer Rückblick auf das Jahr 2016 und der Ausblick auf das kommende Jahr.

Termin: Donnerstag, 01.12.2016, 19.30 Uhr, Gasthaus zur Sonne, Bismarckstraße 1 (Markt), Rimbach. Die „Liberale Runde“ tagt öffentlich.