Anlasslose Überwachung mit Rechtsstaat unvereinbar

Anlasslose Überwachung mit Rechtsstaat unvereinbar

Zusammen mit Liberalen wie Burkhard Hirsch, Bundestagsvizepräsident a. D und früherer Innenminister von Nordrhein-Westfalen, und Gerhart Baum, früherer Bundesinnenminister im Kabinett Helmut Schmidt, will Leutheusser-Schnarrenberger sich auch dieses Mal mit ihrer Stimme für Datensicherheit einsetzen. „Es ist einmalig, dass drei ehemalige Innen- und Justizminister wieder gegen ein Gesetz klagen müssen, das in Deutschland und Europa juristisch gescheitert ist“, stellte die Freidemokratin mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 fest.

Die damalige Entscheidung des Gerichts habe den Boden für das politische Aus der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa bereitet, auch wenn es sich damals nur um den Richterspruch zu einem deutschen Gesetz gehandelt habe, erläuterte sie. Mit der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung beschädige die Große Koalition nun das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Freien Demokraten wollten mit ihrer Klage dieses Vertrauen für die Bürger wiederherstellen, führte Leutheusser-Schnarrenberger aus.