An die Grundrechte denken

Nach dem vernichtenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz der Großen Koalition muss bis Ende 2018 eine Reform kommen. Im Gastbeitrag für die „Heilbronner Stimme“ erläutert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a.D., wie es nun weitergehen soll. Die Freidemokratin begrüßt das Urteil zum Gesetz aus dem Jahr 2009, das versucht habe, „den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz zugunsten der Sicherheit aufzulösen“. Sie mahnt, dass bei der Reform des Gesetzes alle Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorabwehr sich an den Grundrechten messen lassen müssten.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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