Haushaltsrede Roland von Hunnius

Haushaltsrede Roland von Hunnius in der Gemeindevertretung Rimbach

Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2017

„Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden
müssen verringert werden“.

Diese Forderungen sind alt, sehr alt. Erhoben hat sie kein Geringerer als Marcus Tullius Cicero, der im Jahr 43 vor Christus ums Leben kam. Das ist 2.060 Jahre her, aber aktuell wie am heutigen Tag.

Wer die Erörterung des Haushaltsentwurfs im HFA verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen, es ginge in erster Linie darum, Auflagen der Landesregierung zu erfüllen. Da fiel das Wort vom „vorauseilenden Gehorsam“ und es wurde gewarnt, mit der HH-Sanierung schneller voranzuschreiten, als vom Innenminister verlangt.

Ja, es geht auch darum. In erster Linie sollte unsere Motivation zu
Haushaltsausgleich und Schuldenabbau aber von dem Ziel der Generationengerechtigkeit bestimmt sein. Wir haben nicht das Recht, unseren Kindern und Enkeln Lasten zu hinterlassen, die ihnen die Luft zum Atmen und den Spielraum zum Gestalten nehmen. Und dazu kommt es unweigerlich, wenn wir weiter Schulden auf Schulden häufen.

Das HH-Sicherungskonzept liest sich weitgehend wie eine politische Deklamation: Land, lass Geld regnen, der neue KFA enttäuscht uns und erfüllt nicht die Verfassungsnorm, die Kommunen mit den erforderlichen Mitteln auszustatten. In Art. 137 HV ist das nachzulesen.

Ja, das stimmt und wurde von uns allen immer wieder beklagt. Aber wir dürfen uns nicht von einer kollektiven Weinerlichkeit dazu verführen lassen, mit dem Finger nach Wiesbaden zu zeigen und auf die Lösung unseres Problems zu hoffen. Wiesbaden wird unsere Hoffnungen nicht erfüllen und unsere Probleme nicht lösen – egal, wie die jeweilige Landesregierung „gefärbt“ ist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere HH-Wirtschaft werden von anderen gesetzt. Ob wir das gut finden oder nicht – wir müssen uns nach der Decke strecken und sind gehalten, den Mangel zu gestalten. Da ist noch Nachholbedarf. Bisher haben wir uns darauf beschränkt, durch Satzungsbeschlüsse die Bürger zur Kasse zu bitten. Vorschläge des Gemeindevorstands zur

  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit,
  • Verbesserung und Vereinfachung von Abläufen,
  • Übertragung von bisher durch die Gemeinde wahrgenommenen Aufgaben auf interkommunale Kooperationen –

all dies bleibt Zukunftsmusik und findet keinen Niederschlag im
Haushaltsentwurf.

Eine grundlegende Aufgaben- und Aufgabendurchführungskritik ist weder erfolgt, noch ist sie vom Gemeindevorstand beabsichtigt. Wir machen in allen Bereichen weiter wie bisher. Fehlen die Mittel und sollen wir keine neuen Schulden aufnehmen, schließen wir die Lücke durch Steuererhöhungen. Ein Konzept für einen Strategiemix mit dem Ziel, solche Steuerhöhungen zu vermeiden oder zumindest stärker zu begrenzen, wurde vom GVo weder im HaKoRat noch in der GVe vorgelegt. Dies wäre jedoch eine vordringliche Aufgabe des GVo, der die Organisationshoheit besitzt, die Abläufe bis ins Detail kennt und das Know-how zu möglichen und erforderlichen Optimierungen hat. Die pauschale Feststellung „Wie es ist, ist es bestmöglich und muss so bleiben. Verbesserungen, Vereinfachungen oder gar Kostensenkungen sind
schlechterdings unmöglich“ – diese Feststellung ist auf Dauer nicht akzeptabel.

Zurück zum weisen Cicero. Zwei Forderungen stellt er auf:

1. Haushaltsausgleich und 2. Schuldenabbau.

Sehen wir uns den vorliegenden HH-Entwurf zunächst in Bezug auf den HH-Ausgleich an.

Der HH 2017 ist ausgeglichen. Mehr noch: er weist einen Überschuss von T€ 15 aus. Drei Anmerkungen dazu:

  1. Möglich wurde dieser Erfolg durch günstigere Rahmenbedingungen: EKSt-Anteile, Schlüsselzuweisungen und Umsatzsteueranteile haben einen Höchststand erreicht. Dies gilt sogar für die Grundsteuer, deren Hebesatz gerade erst auf satte 480 % angehoben wurde. Allein die Gewerbesteuer ist rückläufig.
  2. Grund zum Jubeln haben wir jedoch allenfalls im Vergleich zum Vorjahresplan. Der schloss mit einem Minus im Ergebnishaushalt von T€ 79. Maßgeblich ist aber nicht der Vergleich mit einem zu düsteren Vorjahresplan, sondern es kommt darauf an, an welche Ist-Zahlen wir in 2017 anknüpfen. Nach dem 2. HH-Zwischenbericht ist für 2016 mit einem Überschuss im Ergebnis-HH von T€ 544 zu rechnen. Allein im ordentlichen HH wird voraussichtlich ein Überschuss von T€ 243 erzielt.

    Das bedeutet: Für 2017 ist lt. HH-Plan-Entwurf mit einer Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von einerhalben Million Euro zu rechnen. Sogar im Vergleich zum ordentlichen HH beläuft sich die Verschlechterung noch auf T€ 228. Also eher ein Grund zur Nachdenklichkeit.
  3. Die Vorschau bis 2020 zeigt Überschüsse: in 2020 immerhin T€ 283 (das wäre dann die Hälfte dessen, was in 2016 wahrscheinlich bereits erreicht wurde). Diese Entwicklung basiert aber auf der Annahme steigender ESt-Anteile und steigender Gewerbesteuer. Unter dem Motto: Die Konjunktursonne geht in den nächsten drei Jahren nicht unter. Tut sie es doch, sind wir wieder am Ausgangspunkt. Kosten runter oder Hebesätze rauf. „Kosten runter“ hält der GVo für nicht machbar. Also bliebe wieder einmal allein die Möglichkeit „Hebesätze rauf“.

Der HH ist „auf Kante genäht“. Zusätzliche Belastungen – etwa im Zuge des 2. Bahn-Haltepunktes oder des Ausbaus der Brüder-Grimm-Halle für kommunale Nutzung – würden die Finanzplanung bereits aus den Angeln heben.

Wie ist es um Ciceros zweite Forderung bestellt: den Schuldenabbau?

Geplant sind zum Ende 2017 Kreditverbindlichkeiten der Gemeinde von Mio € 11. Dazu kommen die Kredite aus unserer Mitgliedschaft in Zweckverbänden im Umfang von Mio € 14,8. Zusammen also 25,8 Mio €. Merke: Kredite verschwinden nicht, wenn sie durch einen Zweckverband aufgenommen werden. Für die Rimbacher Bevölkerung bedeutet dies vom Baby bis zum Greis eine Pro-Kopf-Belastung von € 3.010. Unter uns befinden sich erfreulicherweise Familienväter und –mütter. Eine Familie mit angenommen 3 Kindern hat ohne ihr persönliches Zutun rechnerisch Gemeindeschulden von 15.050 € – zusätzlich zu den Schulden, die sie über Land und Bund hat.

Diese Kredite führen zu einem jährlichen Zinsaufwand zwischen T€ 216 (2017) und T€253 (2019) – vorausgesetzt, das Zinsniveau steigt nicht. Der Zinsaufwand beträgt etwa 1/3 des Gesamtaufwands, der für den Bauhof anfällt.

Ende 2020 werden wir dem Entwurf zufolge 1,1 Mio € weniger unmittelbare Gemeindeschulden haben als Ende 2017, vor allem durch Fortfall der Kassenkredite. Das ist ein Anfang.

Das Zinsniveau ist seitens der Gemeinde kaum beeinflussbar. Wenn wir weniger für Zinsen ausgeben wollen, müssen wir besonders streng darauf achten, dass nur solche Investitionen getätigt werden, die Rimbach spürbar voranbringen oder unabweisbar notwendig sind.

  • Unbestreitbar notwendig sind zum Beispiel das Breitbandprojekt, der Errichtung von Löschwasserbehältern, den Erneuerungsarbeiten in der Rathausstraße und dem Fußweg nach Albersbach.
  • Fraglich ist etwa der Ireneturm, solange dafür kein überzeugendes Konzept für Gestaltung, Nutzung und Wirtschaftlichkeit vorliegt. Ein noch so hoher Bundeszuschuss kann das Fehlen eines Konzepts nicht wettmachen.
  • Unnötig ist es Elektroladesäulen durch die Gemeinde für Private zu errichten. Kommunale Elektroladesäulen zu Lasten des Rimbacher Steuerzahlers sind ein netter, aber überflüssiger und teurer Gag, für den unsere Gemeinde in der finanziell angespannten Situation, in der sie sich noch immer befindet, kein Geld hat. Auch hinter das Mobiliar für das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Lauten-Weschnitz (6.000 €) setzen wir ein dickes Fragezeichen.

Die Deckelung der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen, die vor Jahren eingeführt wurde, hatte und hat den Sinn, durch sparsame Mittelbewirtschaftung den Aufwand auf maximal 2,1 Mio € insgesamt zu begrenzen. Entsteht Mehraufwand bei einer Position, kann er im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderaufwand bei einer anderen aufgefangen werden. Damit sollte das laufende Geschäft abgewickelt werden. Im Jahr 2015 lagen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um T€ 44 unter dem Ansatz. Die Bewirtschaftung hat also funktioniert.

Klar ist, dass zusätzliche Lasten, die der Gemeinde vom Bund oder durch sonstige gesetzliche Pflichten zusätzlich aufgehalst werden, nicht im Rahmen der Deckelung geschultert werden können. Die sind zusätzlich zu rechnen. Für fragwürdig halten wir Freien Demokraten es aber, wenn der „Deckel“ gleich um 18 Positionen der verschiedensten Art angehoben wird, wie dies auf S. XVI und XVII des Vorberichtes zum HH-Entwurf nachzulesen ist. Damit wird die Deckelung faktisch außer Kraft gesetzt.

Die FDP-Fraktion beantragt, 3 Positionen im Gesamtumfang von T€ 22 von dieser Ausnahmeregelung auszunehmen. Für sie würde also die Deckelung uneingeschränkt bestehen bleiben. Der Betrag mag Ihnen gering erscheinen. Aber immerhin würde damit der Überschuss im Ergebnis-HH von T€ 15 um T€ 22 auf T€ 37 steigen, sich also mehr als verdoppeln. Wir sind sicher, dass diese 22.000 Euro durch sparsames Wirtschaften an anderer Stelle hereingeholt werden können.

Es geht um etwa 1 Prozent des Gesamtansatzes für Sach- und Dienstleistungen. Außerdem hat die Verwaltung schon in 2015 bewiesen, dass sie den Deckel um das Doppelte – T€ 44 – unterschreiten kann.

Ich fasse zusammen:

  • Der HH-Plan schließt mit einem kleinen Überschuss im Ergebnis-HH. Ein Konzept des GVo zur dauerhaften Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist nicht zu erkennen. Der GVo hat eine Bringschuld, praktikable Vorschläge zur Effizienzsteigerung vorzulegen. Das kann die GVe nicht leisten, sondern das erfordert eine grundlegende Aufgaben- und Aufgabendurchführungsanalyse und adäquate Konzepte.

    Immerhin: Der HH ist aus den Vorjahren überrollt, nicht überzogen und insgesamt realistisch. Es ist der erste HH seit langer Zeit, der einen Überschuss im Ergebnis-HH ausweist. Wir werden ihm – wenn auch mit Bedenken – zustimmen.
  • Das Investitionsprogramm lehnen wir ab, weil es noch immer zu viele Positionen enthält, die wir nicht mittragen können. Denn jede einzelne muss mit dem Geld bezahlt werden, das die Bürger uns zur Verfügung stellen.
  • Das HH-Sicherungskonzept ist in unseren Augen keines, sondern nichts als die Wiederholung der Ergebnis- und Finanzplanung.

    Fand sich in Vorjahren noch ein Satz wie
    „Der Schwerpunkt der HH-Sicherung sollte nach allgemeiner Auffassung bei der Reduzierung der Aufwendungen liegen“,
    so ist selbst diese banale Feststellung gestrichen worden.

    Das HH-Sicherungskonzept enthält keine einzige Maßnahme zur HH-Sicherung, sondern ist eine reine Pflichtübung. Es ist schlicht kein Konzept zur Sicherung des HHs, sondern eine pure Zahlenfortschreibung.
    Die FDP-Fraktion lehnt es ab.


Antrag zum Investitionsprogramm 2016 – 2020


Antrag zum Haushaltsplan 2017

Haushaltsrede Roland von Hunnius
Roland von Hunnius

Redebeitrag zur Neuordnung der Friedhofsgebühren

Redebeitrag zur Neuordnung der Friedhofsgebühren

Redebeitrag Roland von Hunnius (FDP) zur Neuordnung der Friedhofsgebühren in Rimbach

Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016

Von allen Gebührendiskussionen ist die Erörterung der Friedhofsgebühren die sensibelste. Denn sie zwingt uns zur Beschäftigung mit einem Thema, das wir ansonsten nur allzu gern verdrängen – dem Tod. Trotzdem muss sie geführt werden, weil jeder Bürger einen Anspruch darauf hat, zu wissen, welche Kosten auf ihn für Bestattung und Grab zukommen, wenn ein Angehöriger oder Partner stirbt. Umso mehr, als wir der Bevölkerung seit 2005 die fünfte Gebührenanpassung zumuten, diesmal sogar verbunden mit Begriffs- und Systemumstellungen.

Das System, nach dem die vorgeschlagenen neuen Gebühren ermittelt wurden, haben wir im HFA ausführlich erörtert. Diese Erörterung müssen wir hier nicht wiederholen. Wichtiger ist das Resultat in Euro und Cent, das sich für die Rimbacher Bürger ergibt.
Es lässt sich so zusammenfassen:

  • Die unmittelbaren Bestattungsgebühren – auch für die
    Beisetzung von Urnen – sinken.
  • Dagegen steigen die Gebühren für die Benutzung der
    Friedhofshalle und für die Aufbewahrung der Leiche, vor allem
    aber die Grabgelder – letztere dramatisch.

Bei dem vorgeschlagenen Kostendeckungsgrad von 90 % steigt das Grabgeld für ein Reihengrab von 1.300 € auf 2.586 €, also um satte 81,4 %. Ein Einzelwahlgrab kostet künftig 3.330 € gegenüber bisher 1.410 € – Steigerung 134 % -, und das Grabgeld für ein Doppelwahlgrab erhöht sich von bisher 2.490 € auf 4.860 €, also um 95,2 %.

Das sind exorbitante Kostensteigerungen, über die wir heute, wenige Tage vor Jahresende, mit Wirkung kommender Januar beraten. Glücklich ist, wer bereits ein Grab hat, das für einen weiteren Sterbefall genutzt werden kann. Wer sich nicht in dieser komfortablen Situation befindet, muss sich warm anziehen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, 5 Szenarien durchzurechnen, um zu ermitteln, welche Belastung seitens der Gemeinde in Summe auf Hinterbliebene zukommt. Zu diesen Beträgen müssen Sie im Geist die Rechnung des Bestattungsunternehmens, des Blumenhändlers, ggf. Überführungs- und Einäscherungskosten, Kosten des Grabsteins, Gebühren für Bescheinigungen etc. addieren.

Ich hätte erwartet, dass der GVo uns solche Szenarien vorgelegt hätte statt einer Ansammlung von Listen mit Leistungen, deren Bezeichnung sich ändert, die teilweise nicht vergleichbar sind und keine übersichtliche Gegenüberstellung „alt“ gegen „neu“ in den verschiedenen Kostendeckungsvarianten enthalten.

Zurück zu den Szenarien. Ich habe die Leistungen

  • „Bestattungsgebühr für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr“,
  • Nutzung der Friedhofshalle,
  • Aufbewahrung der Leiche für 3 Tage und
  • das jeweilige Grabgeld einbezogen.

Die Kosten „alt“ und „neu bei 90 % Kostendeckung“ sind:

  • Reihengrab – alt 3.275 €, neu 4.256 €
  • Wahleinzelgrab – alt 3.385 €, neu 5.000 €
  • Wahldoppelgrab – alt 4.465 €, neu 6.530 €
  • Urnengrab – alt 2.225 €, neu 2.704 €
  • Urnenwahlgrab – alt 2.335 €, neu 3.674 €.

Wohlgemerkt: diese Beträge verstehen sich „plus plus plus“.

Die FDP-Fraktion zweifelt nicht die innere Schlüssigkeit der Berechnung an, sehr wohl aber die Zumutbarkeit einer solch dramatischen Steigerung und die Fähigkeit der Hinterbliebenen, das Geld aufzubringen. Wir wissen aber, dass eine Unterdeckung des Gebührenhaushalts „Friedhofswesen“ von jährlich bis zu 100.000 € auf Dauer nicht hinnehmbar ist und unweigerlich zu höheren Steuern oder zu neuen Schulden führt. Das eine belastet die Bürger heute, das andere unsere Kinder morgen. Beides wollen wir nicht.

80 bis 100 Beerdigungen jährlich bei steigendem Anteil von Urnenbeisetzungen bedeuten: die Gesamtkosten der Erdbestattungen, insbesondere die Grabgelder explodieren.

…WENN alles andere so bleibt, wie es ist. Genau dies darf aber nicht geschehen. Wenn der gesamte Kostenapparat bleibt, wie er ist, aber immer weniger Erdbestattungen stattfinden, wird die Kostensituation immer drückender.

Die Leistungen des Friedhofswesens – in Qualität und Umfang – gehören ebenso auf den Prüfstand wie die durch sie verursachten Kosten. Als ersten Schritt dazu bitten wir um eine Darstellung

  • der Leistungen, die vom Bauhof für die Friedhöfe erbracht werden, und
  • der Leistungen, die von externen Anbietern für die Friedhöfe in Anspruch genommen werden.

Das braucht Zeit. Zeit, während der das Friedhofsdefizit begrenzt werden muss. Deshalb hat sich die FDP-Fraktion nach sehr eingehender Erörterung schweren Herzens entschlossen, die neue Gebührenordnung mitzutragen – allerdings nicht im vollen
vorgeschlagenen Umfang mit dem Ziel „90 %“ Kostendeckung, sondern in der etwas erträglicheren Variante „80 % Deckung“. Dies geschieht in der Erwartung, dass der Gemeindevorstand daran arbeitet, nach sorgfältiger Analyse durch geänderte Rahmenbedingungen die aus dem Ruder laufenden Grabgebühren zurückzufahren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich entschlössen, über den eigenen Schatten zu springen und unserem Antrag zuzustimmen. Nicht nur die potenziellen Hinterbliebenen – und das ist jeder von uns – könnten ein wenig durchatmen.


Vergleich Friedhofsgebühren

Roland_von_Hunnius
Roland von Hunnius

Antrag „Friedhofsgebühren“ der Rimbacher FDP-Fraktion

Antrag „Friedhofsgebühren“ der Rimbacher FDP-Fraktion

15.12.2016

Antrag „Friedhofsgebühren“

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Gebührenordnung zur
    Friedhofsordnung entsprechend der vorgelegten Kalkulation mit 80 % Kosten-
    deckung. Die im Haupt- und Finanzausschuss besprochenen Betragsrundungen
    finden analog Anwendung.
  2. Der Gemeindevorstand wird gebeten, der Gemeindevertretung eine detaillierte
    Aufstellung der im Zusammenhang mit der Friedhofspflege erfolgenden Leistungen
    des Bauhofs einerseits sowie von externen Anbietern andererseits vorzulegen.

Antrag "Friedhofsgebühren" der Rimbacher FDP-Fraktion
Antragsdokument


Bernd Maurer

Lokalpolitischer Rückblick in der Liberalen Runde

Lokalpolitischer Rückblick in der Liberalen Runde

Am Donnerstag, 01.12.2016, trifft sich die Liberale Runde wieder um 19.30 Uhr im Rimbacher Gasthaus zur Sonne zum monatlichen politischen Diskussionsabend. Auf der Tagesordnung steht ein lokalpolitischer Rückblick auf das Jahr 2016 und der Ausblick auf das kommende Jahr.

Termin: Donnerstag, 01.12.2016, 19.30 Uhr, Gasthaus zur Sonne, Bismarckstraße 1 (Markt), Rimbach. Die „Liberale Runde“ tagt öffentlich.

Redebeitrag Roland von Hunnius vom 16.11.2016

Redebeitrag Roland von Hunnius vom 16.11.2016

Redebeitrag Roland von Hunnius (FDP) zur Vorlage 2016/100 „Neubau einer Kindertagesstätte in Rimbach“ – Sitzung der Gemeindevertretung am 16.11.2016

Die Verträge, über die wir heute beraten, haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2042 bzw. 2057. 2042 bzw. 2057 wird kaum einer der heutigen Gemeindevertreter noch im Amt sein. Sondern unsere Kinder und unsere Enkel. Um deren Zukunft geht es. Solange diese Zukunft gesichert ist, lohnt es sich, manche Bedenken zurückzustellen und manche offene Frage nicht weiter zu diskutieren.

Die Gemeinde Rimbach lässt auf ihrem Gelände eine Kindertagesstätte im Wert von 2,7 Mio € errichten, die sich im Eigentum eines Vertragspartners befindet, und mietet sie zu einem Mietzins von 17.700 € monatlich. Gerechnet auf die Gesamtvertragslaufzeit von 25 Jahren sprechen wir – ohne zwischenzeitliche Mietpreisanpassungen und ohne Mietnebenkosten – über ein Ausgabevolumen von 5,3 Mio €. Ich kann mich nicht erinnern, in der Gemeindevertretung jemals über ein so umfangreiches Vorhaben abgestimmt zu haben.

Was bekommen wir dafür?

  • eine KiTa für 3 Gruppen à 25 Kinder mit Erweiterungsmöglichkeit für bis zu 2 weitere Gruppen,
  • errichtet von einer Genossenschaft, die bisher schon drei KiTas gebaut hat und über einschlägige Erfahrungen verfügt,
  • einen freundlichen, lichtdurchfluteten Neubau mit moderner kindgerechter Einrichtung,
  • der den Erzieherinnen alle Möglichkeiten bietet, die sie sich für ihre Arbeit mit den Kindern wünschen.
  • Die Kinder werden die neue KiTa mit Freude besuchen und mit persönlichem Gewinn verlassen
  • Voraussichtlicher Fertigstellungstermin: Januar 2018.

Die Gemeinde spart sich ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren, das kompliziert, riskant, ergebnisoffen und zeitlich unbestimmbar ist. Als private Bauherrin kann die Energiegenossenschaft Odenwald ihre Aufträge frei vergeben und will Unternehmen aus der Region bevorzugt berücksichtigen.

Ist die vom Gemeindevorstand vorgeschlagene Lösung für die Gemeinde Rimbach auch die wirtschaftlichste? Dieser Nachweis ist nicht erbracht. Wir Gemeindevertreter haben die Wahl,

  • entweder der Vorlage zuzustimmen – dann ist die Kleinkindererziehung in der ev. KiTa ab 2018 gesichert – oder
  • die Vorlage abzulehnen – dann ist die Kindergartenzukunft von zurzeit 75 Kindern offen.

Es hätte Alternativen gegeben – andere Anbieter und andere Rechtskonstruktionen -, aber sie liegen uns nicht vor. Wäre darunter möglicherweise auf gleichem Qualitätsniveau eine wirtschaftlichere gewesen? Ich weiß es nicht, der GVo weiß es nicht, wir alle wissen es nicht.

Der Mietzins, den die Gemeinde Rimbach der EGO zahlen wird, ist nach Auskunft der EGO im HFA der gleiche, wie er für ein vergleichbares Objekt in der Stadt Griesheim bei Darmstadt berechnet wird. Was in Griesheim stimmt, muss für Rimbach nicht unbedingt richtig sein. Immerhin zahlen Eltern in Griesheim für den KiTa-Platz schon jetzt wesentlich mehr, als sie in Rimbach nach der neuen Gebührensatzung zahlen werden. Darüber nachzudenken, wäre pure Spekulation. Der GVo hat uns keine Vergleichsdaten anderer KiTa-Mietobjekte geliefert, um uns davon zu überzeugen, dass die Monatskaltmiete von 17.700 € am Standort Rimbach angemessen oder gar günstig ist. Aber – ich zitiere mich – solange die Zukunft unserer Kinder gesichert ist, lohnt es sich, manche Bedenken zurückzustellen und manche offene Frage nicht weiter zu diskutieren.

Werfen wir einen Blick auf die jährliche Belastung des Ergebnishaushaltes: Aufgrund der Kündigung des alten Betriebsvertrages mit der ev. Kirchengemeinde Rimbach entstehen der Gemeinde und damit allen Rimbacher Bürgern erhebliche
Mehrkosten:

  • Der neue Betriebsvertrag ist um ca. 30.000 € ungünstiger als der alte,
  • Der Kindergartenneubau ist die Ursache von Mehrkosten in Höhe von ca. 240.000 € pro Jahr.
  • Also: 270.000 € Jahr für Jahr kostet uns die Kündigung des Kindergartenvertrages durch die ev. Kirchengemeinde
    Rimbach
    . Sie wären ohne die Vertragskündigung so nicht und nicht zu diesem Zeitpunkt angefallen.

Das entspricht etwa einem Viertel des für 2016 geplanten Aufkommens an Grundsteuer B. Jahr für Jahr hat die Gemeinde 270.000 € weniger zur Verfügung für Straßenbau, Vereinsförderung, Kultur und Sonstiges, weil sich die ev. Kirche Rimbach aus ihrer Verantwortung für die Kleinkindererziehung herauszieht. Ich bin mir nicht sicher, ob den Entscheidern damals diese dramatische Konsequenz bewusst war. Wie auch immer – ob die vom GVo vorgeschlagene Lösung unter allen Vergleichsaspekten die wirtschaftlichste ist, wissen wir nicht. Trotz allem: Sie ist eine zukunftssichere Lösung für unsere Kinder. Und darauf kommt es an. Die FDP-Fraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu.

Roland_von_Hunnius
Roland von Hunnius