Redebeitrag zur Neuordnung der Friedhofsgebühren

Redebeitrag zur Neuordnung der Friedhofsgebühren

Redebeitrag Roland von Hunnius (FDP) zur Neuordnung der Friedhofsgebühren in Rimbach

Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016

Von allen Gebührendiskussionen ist die Erörterung der Friedhofsgebühren die sensibelste. Denn sie zwingt uns zur Beschäftigung mit einem Thema, das wir ansonsten nur allzu gern verdrängen – dem Tod. Trotzdem muss sie geführt werden, weil jeder Bürger einen Anspruch darauf hat, zu wissen, welche Kosten auf ihn für Bestattung und Grab zukommen, wenn ein Angehöriger oder Partner stirbt. Umso mehr, als wir der Bevölkerung seit 2005 die fünfte Gebührenanpassung zumuten, diesmal sogar verbunden mit Begriffs- und Systemumstellungen.

Das System, nach dem die vorgeschlagenen neuen Gebühren ermittelt wurden, haben wir im HFA ausführlich erörtert. Diese Erörterung müssen wir hier nicht wiederholen. Wichtiger ist das Resultat in Euro und Cent, das sich für die Rimbacher Bürger ergibt.
Es lässt sich so zusammenfassen:

  • Die unmittelbaren Bestattungsgebühren – auch für die
    Beisetzung von Urnen – sinken.
  • Dagegen steigen die Gebühren für die Benutzung der
    Friedhofshalle und für die Aufbewahrung der Leiche, vor allem
    aber die Grabgelder – letztere dramatisch.

Bei dem vorgeschlagenen Kostendeckungsgrad von 90 % steigt das Grabgeld für ein Reihengrab von 1.300 € auf 2.586 €, also um satte 81,4 %. Ein Einzelwahlgrab kostet künftig 3.330 € gegenüber bisher 1.410 € – Steigerung 134 % -, und das Grabgeld für ein Doppelwahlgrab erhöht sich von bisher 2.490 € auf 4.860 €, also um 95,2 %.

Das sind exorbitante Kostensteigerungen, über die wir heute, wenige Tage vor Jahresende, mit Wirkung kommender Januar beraten. Glücklich ist, wer bereits ein Grab hat, das für einen weiteren Sterbefall genutzt werden kann. Wer sich nicht in dieser komfortablen Situation befindet, muss sich warm anziehen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, 5 Szenarien durchzurechnen, um zu ermitteln, welche Belastung seitens der Gemeinde in Summe auf Hinterbliebene zukommt. Zu diesen Beträgen müssen Sie im Geist die Rechnung des Bestattungsunternehmens, des Blumenhändlers, ggf. Überführungs- und Einäscherungskosten, Kosten des Grabsteins, Gebühren für Bescheinigungen etc. addieren.

Ich hätte erwartet, dass der GVo uns solche Szenarien vorgelegt hätte statt einer Ansammlung von Listen mit Leistungen, deren Bezeichnung sich ändert, die teilweise nicht vergleichbar sind und keine übersichtliche Gegenüberstellung „alt“ gegen „neu“ in den verschiedenen Kostendeckungsvarianten enthalten.

Zurück zu den Szenarien. Ich habe die Leistungen

  • „Bestattungsgebühr für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr“,
  • Nutzung der Friedhofshalle,
  • Aufbewahrung der Leiche für 3 Tage und
  • das jeweilige Grabgeld einbezogen.

Die Kosten „alt“ und „neu bei 90 % Kostendeckung“ sind:

  • Reihengrab – alt 3.275 €, neu 4.256 €
  • Wahleinzelgrab – alt 3.385 €, neu 5.000 €
  • Wahldoppelgrab – alt 4.465 €, neu 6.530 €
  • Urnengrab – alt 2.225 €, neu 2.704 €
  • Urnenwahlgrab – alt 2.335 €, neu 3.674 €.

Wohlgemerkt: diese Beträge verstehen sich „plus plus plus“.

Die FDP-Fraktion zweifelt nicht die innere Schlüssigkeit der Berechnung an, sehr wohl aber die Zumutbarkeit einer solch dramatischen Steigerung und die Fähigkeit der Hinterbliebenen, das Geld aufzubringen. Wir wissen aber, dass eine Unterdeckung des Gebührenhaushalts „Friedhofswesen“ von jährlich bis zu 100.000 € auf Dauer nicht hinnehmbar ist und unweigerlich zu höheren Steuern oder zu neuen Schulden führt. Das eine belastet die Bürger heute, das andere unsere Kinder morgen. Beides wollen wir nicht.

80 bis 100 Beerdigungen jährlich bei steigendem Anteil von Urnenbeisetzungen bedeuten: die Gesamtkosten der Erdbestattungen, insbesondere die Grabgelder explodieren.

…WENN alles andere so bleibt, wie es ist. Genau dies darf aber nicht geschehen. Wenn der gesamte Kostenapparat bleibt, wie er ist, aber immer weniger Erdbestattungen stattfinden, wird die Kostensituation immer drückender.

Die Leistungen des Friedhofswesens – in Qualität und Umfang – gehören ebenso auf den Prüfstand wie die durch sie verursachten Kosten. Als ersten Schritt dazu bitten wir um eine Darstellung

  • der Leistungen, die vom Bauhof für die Friedhöfe erbracht werden, und
  • der Leistungen, die von externen Anbietern für die Friedhöfe in Anspruch genommen werden.

Das braucht Zeit. Zeit, während der das Friedhofsdefizit begrenzt werden muss. Deshalb hat sich die FDP-Fraktion nach sehr eingehender Erörterung schweren Herzens entschlossen, die neue Gebührenordnung mitzutragen – allerdings nicht im vollen
vorgeschlagenen Umfang mit dem Ziel „90 %“ Kostendeckung, sondern in der etwas erträglicheren Variante „80 % Deckung“. Dies geschieht in der Erwartung, dass der Gemeindevorstand daran arbeitet, nach sorgfältiger Analyse durch geänderte Rahmenbedingungen die aus dem Ruder laufenden Grabgebühren zurückzufahren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich entschlössen, über den eigenen Schatten zu springen und unserem Antrag zuzustimmen. Nicht nur die potenziellen Hinterbliebenen – und das ist jeder von uns – könnten ein wenig durchatmen.


Vergleich Friedhofsgebühren

Roland_von_Hunnius
Roland von Hunnius