Haushaltsrede Roland von Hunnius

Haushaltsrede Roland von Hunnius in der Gemeindevertretung Rimbach

Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2017

„Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden
müssen verringert werden“.

Diese Forderungen sind alt, sehr alt. Erhoben hat sie kein Geringerer als Marcus Tullius Cicero, der im Jahr 43 vor Christus ums Leben kam. Das ist 2.060 Jahre her, aber aktuell wie am heutigen Tag.

Wer die Erörterung des Haushaltsentwurfs im HFA verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen, es ginge in erster Linie darum, Auflagen der Landesregierung zu erfüllen. Da fiel das Wort vom „vorauseilenden Gehorsam“ und es wurde gewarnt, mit der HH-Sanierung schneller voranzuschreiten, als vom Innenminister verlangt.

Ja, es geht auch darum. In erster Linie sollte unsere Motivation zu
Haushaltsausgleich und Schuldenabbau aber von dem Ziel der Generationengerechtigkeit bestimmt sein. Wir haben nicht das Recht, unseren Kindern und Enkeln Lasten zu hinterlassen, die ihnen die Luft zum Atmen und den Spielraum zum Gestalten nehmen. Und dazu kommt es unweigerlich, wenn wir weiter Schulden auf Schulden häufen.

Das HH-Sicherungskonzept liest sich weitgehend wie eine politische Deklamation: Land, lass Geld regnen, der neue KFA enttäuscht uns und erfüllt nicht die Verfassungsnorm, die Kommunen mit den erforderlichen Mitteln auszustatten. In Art. 137 HV ist das nachzulesen.

Ja, das stimmt und wurde von uns allen immer wieder beklagt. Aber wir dürfen uns nicht von einer kollektiven Weinerlichkeit dazu verführen lassen, mit dem Finger nach Wiesbaden zu zeigen und auf die Lösung unseres Problems zu hoffen. Wiesbaden wird unsere Hoffnungen nicht erfüllen und unsere Probleme nicht lösen – egal, wie die jeweilige Landesregierung „gefärbt“ ist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere HH-Wirtschaft werden von anderen gesetzt. Ob wir das gut finden oder nicht – wir müssen uns nach der Decke strecken und sind gehalten, den Mangel zu gestalten. Da ist noch Nachholbedarf. Bisher haben wir uns darauf beschränkt, durch Satzungsbeschlüsse die Bürger zur Kasse zu bitten. Vorschläge des Gemeindevorstands zur

  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit,
  • Verbesserung und Vereinfachung von Abläufen,
  • Übertragung von bisher durch die Gemeinde wahrgenommenen Aufgaben auf interkommunale Kooperationen –

all dies bleibt Zukunftsmusik und findet keinen Niederschlag im
Haushaltsentwurf.

Eine grundlegende Aufgaben- und Aufgabendurchführungskritik ist weder erfolgt, noch ist sie vom Gemeindevorstand beabsichtigt. Wir machen in allen Bereichen weiter wie bisher. Fehlen die Mittel und sollen wir keine neuen Schulden aufnehmen, schließen wir die Lücke durch Steuererhöhungen. Ein Konzept für einen Strategiemix mit dem Ziel, solche Steuerhöhungen zu vermeiden oder zumindest stärker zu begrenzen, wurde vom GVo weder im HaKoRat noch in der GVe vorgelegt. Dies wäre jedoch eine vordringliche Aufgabe des GVo, der die Organisationshoheit besitzt, die Abläufe bis ins Detail kennt und das Know-how zu möglichen und erforderlichen Optimierungen hat. Die pauschale Feststellung „Wie es ist, ist es bestmöglich und muss so bleiben. Verbesserungen, Vereinfachungen oder gar Kostensenkungen sind
schlechterdings unmöglich“ – diese Feststellung ist auf Dauer nicht akzeptabel.

Zurück zum weisen Cicero. Zwei Forderungen stellt er auf:

1. Haushaltsausgleich und 2. Schuldenabbau.

Sehen wir uns den vorliegenden HH-Entwurf zunächst in Bezug auf den HH-Ausgleich an.

Der HH 2017 ist ausgeglichen. Mehr noch: er weist einen Überschuss von T€ 15 aus. Drei Anmerkungen dazu:

  1. Möglich wurde dieser Erfolg durch günstigere Rahmenbedingungen: EKSt-Anteile, Schlüsselzuweisungen und Umsatzsteueranteile haben einen Höchststand erreicht. Dies gilt sogar für die Grundsteuer, deren Hebesatz gerade erst auf satte 480 % angehoben wurde. Allein die Gewerbesteuer ist rückläufig.
  2. Grund zum Jubeln haben wir jedoch allenfalls im Vergleich zum Vorjahresplan. Der schloss mit einem Minus im Ergebnishaushalt von T€ 79. Maßgeblich ist aber nicht der Vergleich mit einem zu düsteren Vorjahresplan, sondern es kommt darauf an, an welche Ist-Zahlen wir in 2017 anknüpfen. Nach dem 2. HH-Zwischenbericht ist für 2016 mit einem Überschuss im Ergebnis-HH von T€ 544 zu rechnen. Allein im ordentlichen HH wird voraussichtlich ein Überschuss von T€ 243 erzielt.

    Das bedeutet: Für 2017 ist lt. HH-Plan-Entwurf mit einer Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von einerhalben Million Euro zu rechnen. Sogar im Vergleich zum ordentlichen HH beläuft sich die Verschlechterung noch auf T€ 228. Also eher ein Grund zur Nachdenklichkeit.
  3. Die Vorschau bis 2020 zeigt Überschüsse: in 2020 immerhin T€ 283 (das wäre dann die Hälfte dessen, was in 2016 wahrscheinlich bereits erreicht wurde). Diese Entwicklung basiert aber auf der Annahme steigender ESt-Anteile und steigender Gewerbesteuer. Unter dem Motto: Die Konjunktursonne geht in den nächsten drei Jahren nicht unter. Tut sie es doch, sind wir wieder am Ausgangspunkt. Kosten runter oder Hebesätze rauf. „Kosten runter“ hält der GVo für nicht machbar. Also bliebe wieder einmal allein die Möglichkeit „Hebesätze rauf“.

Der HH ist „auf Kante genäht“. Zusätzliche Belastungen – etwa im Zuge des 2. Bahn-Haltepunktes oder des Ausbaus der Brüder-Grimm-Halle für kommunale Nutzung – würden die Finanzplanung bereits aus den Angeln heben.

Wie ist es um Ciceros zweite Forderung bestellt: den Schuldenabbau?

Geplant sind zum Ende 2017 Kreditverbindlichkeiten der Gemeinde von Mio € 11. Dazu kommen die Kredite aus unserer Mitgliedschaft in Zweckverbänden im Umfang von Mio € 14,8. Zusammen also 25,8 Mio €. Merke: Kredite verschwinden nicht, wenn sie durch einen Zweckverband aufgenommen werden. Für die Rimbacher Bevölkerung bedeutet dies vom Baby bis zum Greis eine Pro-Kopf-Belastung von € 3.010. Unter uns befinden sich erfreulicherweise Familienväter und –mütter. Eine Familie mit angenommen 3 Kindern hat ohne ihr persönliches Zutun rechnerisch Gemeindeschulden von 15.050 € – zusätzlich zu den Schulden, die sie über Land und Bund hat.

Diese Kredite führen zu einem jährlichen Zinsaufwand zwischen T€ 216 (2017) und T€253 (2019) – vorausgesetzt, das Zinsniveau steigt nicht. Der Zinsaufwand beträgt etwa 1/3 des Gesamtaufwands, der für den Bauhof anfällt.

Ende 2020 werden wir dem Entwurf zufolge 1,1 Mio € weniger unmittelbare Gemeindeschulden haben als Ende 2017, vor allem durch Fortfall der Kassenkredite. Das ist ein Anfang.

Das Zinsniveau ist seitens der Gemeinde kaum beeinflussbar. Wenn wir weniger für Zinsen ausgeben wollen, müssen wir besonders streng darauf achten, dass nur solche Investitionen getätigt werden, die Rimbach spürbar voranbringen oder unabweisbar notwendig sind.

  • Unbestreitbar notwendig sind zum Beispiel das Breitbandprojekt, der Errichtung von Löschwasserbehältern, den Erneuerungsarbeiten in der Rathausstraße und dem Fußweg nach Albersbach.
  • Fraglich ist etwa der Ireneturm, solange dafür kein überzeugendes Konzept für Gestaltung, Nutzung und Wirtschaftlichkeit vorliegt. Ein noch so hoher Bundeszuschuss kann das Fehlen eines Konzepts nicht wettmachen.
  • Unnötig ist es Elektroladesäulen durch die Gemeinde für Private zu errichten. Kommunale Elektroladesäulen zu Lasten des Rimbacher Steuerzahlers sind ein netter, aber überflüssiger und teurer Gag, für den unsere Gemeinde in der finanziell angespannten Situation, in der sie sich noch immer befindet, kein Geld hat. Auch hinter das Mobiliar für das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Lauten-Weschnitz (6.000 €) setzen wir ein dickes Fragezeichen.

Die Deckelung der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen, die vor Jahren eingeführt wurde, hatte und hat den Sinn, durch sparsame Mittelbewirtschaftung den Aufwand auf maximal 2,1 Mio € insgesamt zu begrenzen. Entsteht Mehraufwand bei einer Position, kann er im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch Minderaufwand bei einer anderen aufgefangen werden. Damit sollte das laufende Geschäft abgewickelt werden. Im Jahr 2015 lagen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um T€ 44 unter dem Ansatz. Die Bewirtschaftung hat also funktioniert.

Klar ist, dass zusätzliche Lasten, die der Gemeinde vom Bund oder durch sonstige gesetzliche Pflichten zusätzlich aufgehalst werden, nicht im Rahmen der Deckelung geschultert werden können. Die sind zusätzlich zu rechnen. Für fragwürdig halten wir Freien Demokraten es aber, wenn der „Deckel“ gleich um 18 Positionen der verschiedensten Art angehoben wird, wie dies auf S. XVI und XVII des Vorberichtes zum HH-Entwurf nachzulesen ist. Damit wird die Deckelung faktisch außer Kraft gesetzt.

Die FDP-Fraktion beantragt, 3 Positionen im Gesamtumfang von T€ 22 von dieser Ausnahmeregelung auszunehmen. Für sie würde also die Deckelung uneingeschränkt bestehen bleiben. Der Betrag mag Ihnen gering erscheinen. Aber immerhin würde damit der Überschuss im Ergebnis-HH von T€ 15 um T€ 22 auf T€ 37 steigen, sich also mehr als verdoppeln. Wir sind sicher, dass diese 22.000 Euro durch sparsames Wirtschaften an anderer Stelle hereingeholt werden können.

Es geht um etwa 1 Prozent des Gesamtansatzes für Sach- und Dienstleistungen. Außerdem hat die Verwaltung schon in 2015 bewiesen, dass sie den Deckel um das Doppelte – T€ 44 – unterschreiten kann.

Ich fasse zusammen:

  • Der HH-Plan schließt mit einem kleinen Überschuss im Ergebnis-HH. Ein Konzept des GVo zur dauerhaften Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist nicht zu erkennen. Der GVo hat eine Bringschuld, praktikable Vorschläge zur Effizienzsteigerung vorzulegen. Das kann die GVe nicht leisten, sondern das erfordert eine grundlegende Aufgaben- und Aufgabendurchführungsanalyse und adäquate Konzepte.

    Immerhin: Der HH ist aus den Vorjahren überrollt, nicht überzogen und insgesamt realistisch. Es ist der erste HH seit langer Zeit, der einen Überschuss im Ergebnis-HH ausweist. Wir werden ihm – wenn auch mit Bedenken – zustimmen.
  • Das Investitionsprogramm lehnen wir ab, weil es noch immer zu viele Positionen enthält, die wir nicht mittragen können. Denn jede einzelne muss mit dem Geld bezahlt werden, das die Bürger uns zur Verfügung stellen.
  • Das HH-Sicherungskonzept ist in unseren Augen keines, sondern nichts als die Wiederholung der Ergebnis- und Finanzplanung.

    Fand sich in Vorjahren noch ein Satz wie
    „Der Schwerpunkt der HH-Sicherung sollte nach allgemeiner Auffassung bei der Reduzierung der Aufwendungen liegen“,
    so ist selbst diese banale Feststellung gestrichen worden.

    Das HH-Sicherungskonzept enthält keine einzige Maßnahme zur HH-Sicherung, sondern ist eine reine Pflichtübung. Es ist schlicht kein Konzept zur Sicherung des HHs, sondern eine pure Zahlenfortschreibung.
    Die FDP-Fraktion lehnt es ab.


Antrag zum Investitionsprogramm 2016 – 2020


Antrag zum Haushaltsplan 2017

Haushaltsrede Roland von Hunnius
Roland von Hunnius