Startschuss für einen Gemeindeentwicklungsplan

Rede Roland von Hunnius (FDP) in der Gemeindevertretung am 26.06.2019

1982: Deutschland diskutiert über das Ende der Bonner Koalition, das Vereinigte Königreich erobert von Argentinien die Falkland-Inseln zurück, Massenarbeitslosigkeit und der Skandal um die Neue Heimat beschäftigen die Öffentlichkeit. In diesem Jahr – am 12.09.1982 – formuliert Bernd Maurer für die FDP-Fraktion einen Antrag zur Erstellung eines Gemeindeentwicklungsplans. Wörtlich heißt es in dem Antrag:

Der Plan soll für die Bauleitplanung, andere öffentliche Maßnahmen, insbesondere aber für die mittel- und langfristige Finanzplanung ein richtungweisender ‚roter Faden‘ sein.

Gefordert werden in dem Antrag

  • eine Bestandsaufnahme
  • Entwicklungsziele mit den Zielhorizonten 1990 und 2000
  • ein Maßnahmenkonzept.

Schon damals war die FDP der Überzeugung, dass das kommunale Pflichtprogramm aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen zur Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision für die Gemeinde Rimbach nicht ausreichend ist.

Der damalige FDP-Antrag fand leider keine Mehrheit. 20 Jahre später – am 23.11.2002 – stellte die FDP-Fraktion einen weitgehend wortgleichen Antrag. Auch dieser wurde nicht angenommen. 2014 – am 23.01. – folgte erneut ein FDP-Antrag zur Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplans. In der Begründung wurden als Themenfelder genannt:

  1. Städtebauliche Entwicklung und Leerstand
  2. Soziale Infrastruktur
  3. Bürgerschaftliches Engagement
  4. Bildung
  5. Verkehr
  6. Energie/Klima/Ressourcenschutz
  7. Technische Infrastruktur
  8. Wirtschaft/Tourismus
  9. Landschaft
  10. Kultur/Brauchtum
  11. Freizeit

Über diesen Antrag wurde beraten. Eine Entscheidung wurde aber nicht getroffen.

Am 14.05.2018 reichte die FDP-Fraktion diesen Antrag – leicht überarbeitet – erneut ein. Er besteht aus zwei Punkten:

  1. Die Gemeindevertretung strebt die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplans für die Gemeinde Rimbach an.
  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und Vorgehensweise für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungsplans zu klären und der Gemeindevertretung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung zukommen zu lassen.

Punkt 2 wurde beschlossen. Daraufhin lud der GVo zwei Beratungsbüros ein, die ihren Zugang zur Aufgabenstellung in den Ausschüssen anhand von Beispielen präsentierten.

Heute geht es darum, Punkt 1 zu verabschieden – also zu beschließen, dass ein Gemeindeentwicklungsplan erarbeitet werden soll. Auf der Grundlage dieser Grundsatzentscheidung kann der GVo dann alles Erforderliche in die Wege leiten und der GVe eine detaillierte Beschlussvorlage für das weitere Vorgehen zukommen lassen.

Fünf Leitlinien sind uns wichtig:

  1. Ein Gemeindeentwicklungsplan kann und darf nicht im stillen Kämmerlein geschrieben werden. Er ist eine Einladung an die Bürgerinnen und Bürger Rimbachs, sich mit ihren Zielen, Vorstellungen und Wünschen aktiv in den Prozess einzubringen. Der Prozess ist ergebnisoffen. Während der Entwicklungsarbeit gibt es immer wieder ein Feedback an die Bürger.
  2. Bereits entwickelte Ansätze – Stichworte: Agenda 21, Verkehrskonzept, Energiekonzept, Demografischer Wandel – waren nicht umsonst, sondern werden in die Überlegungen einbezogen.
  3. Gefragt ist nicht ein Plan, der sich auf die Kerngemeinde beschränkt, sondern ein integriertes Gesamtkonzept für die ganz Rimbach, das ganz bewusst die jeweiligen Stärken und Chancen der Ortsteile definiert und weiterentwickelt.
  4. Rimbach erfindet das Rad nicht neu. Erfahrungen anderer Gemeinden mit ähnlichen Projekten sollen ausgewertet und berücksichtigt werden. Vertreter der FDP-Fraktion hatten z.B. Gelegenheit, mit Kollegen und mit der Bürgermeisterin der Stadt Bürstadt zu sprechen. Unser Eindruck ist: von Bürstadt können wir viel lernen. Scheuen wir uns nicht, zu fragen.
  5. Wo immer möglich und sinnvoll, sollten wir öffentliche Förderprogramme nutzen, die – richtig eingesetzt – eine Förderquote von bis zu 70 Prozent bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Gemeindeentwicklungsplan bieten.

Abschließend:

  • Der Gemeindeentwicklungsplan ist keine Glaskugel, die uns die nächsten 5 oder 10 Jahre zeigt. Aber Rimbach darf seine Zukunft nicht einfach erwarten, sondern muss sie gestalten.
  • Wer keine Ziele hat, kann keine Ziele erreichen.
  • Also müssen wir uns auf den beschwerlichen Weg machen, für unsere Gemeinde Ziele zu entwickeln und als Voraussetzung dafür das Ist vorurteilsfrei zu analysieren.
  • Daraus folgen Weichenstellungen, Handlungsalternativen und Strategien,die dazu beitragen, unseren Part zur Erreichung der gemeinsam erarbeiteten Ziele zu leisten.

Heute fällt der Startschuss zur Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplans. Mit dem Plan stoßen wir das Fenster zu einer guten Zukunft unserer Gemeinde einen Spaltbreit auf. Damit auch unsere Kinder und Enkel mit Überzeugung sagen können: „Rimbach tut gut„.

Roland_von_Hunnius
Roland von Hunnius

Nachfolgend sind alle Anträge zum Thema „Gemeindeentwicklungsplan“ der vergangenen Jahrzehnte aufgeführt.