Klage gegen die Jagdverordnung

Änderung der Jagdverordnung am Parlament vorbei bedeutet Aushöhlung des Jagdrechts Jagdrecht ist von Hessischer Verfassung als Eigentumsrecht geschützt Für Schonzeitfestlegung gibt es keine hinreichende naturschutzfachliche Begründung Anlässlich der abstrakten Normenkontrolle gegen §§ 2 und 3 Abs. 1 HJagdV präsentierte die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag heute die von Professor Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und […]
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