Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Innenminister verschläft Umsetzung von EU-Recht „Der Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) ist bereits seit langem überfällig gewesen. Die Änderung dient der Umsetzung der wichtigen sog. „Seveso-III-Richtlinie“ des Europäischen Parlamentes vom 4. Juli 2012 (RL 2012/18/EU). Danach waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Mai 2015 in geltendes Recht umzusetzen. […]
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