Besitzer einer Zweitwohnung in Berlin dürfen diese an Touristen vermieten, so das Urteil des Verwaltungsgerichts. Drei Wohnungseigentümer hatten geklagt, da ihnen Behörden eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verweigert hatten. FDP-Spitzenkandidat Sebastian Czaja begrüßte die Entscheidung: „Die Urteile sind eine weitere schallende Ohrfeige für den Berliner Senat und bestätigen die Position der Berliner FDP, die sich schon früh gegen das sogenannte ‚Zweckentfremdungsverbot‘ ausgesprochen hat.“