Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einer Entscheidung bestätigt, was die Freien Demokraten schon lange kritisieren: die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einer Entscheidung bestätigt, was die Freien Demokraten schon lange kritisieren: die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar.