Urteil zum Status syrischer Flüchtlinge ist richtig

Syrische Kriegsflüchtlinge erhalten kein Asyl: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig  hat die Praxis der Asylbehörde BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur eingeschränkten Schutz zu gewähren. Die Flucht alleine reicht als Asylgrund nicht aus, urteilte das Gericht. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht das ebenso: „Ausreise und Stellung eines Asylantrages sollten nicht generell als Grund für eine individuelle Verfolgung gewertet werden.“

Wolfgang Kubicki
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