Urteil setzt Signal für einen fordernden Sozialstaat

Das Bundesverfassungsgericht hält die Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Empfänger sanktionieren, für teilweise verfassungswidrig. Grundsätzlich sind Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings nicht dann, wenn sie Geldleistungen um 60 Prozent oder mehr kürzen.  „Das Urteil bestätigt den Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Erwartungen, die der Sozialstaat an Hartz-IV-Bezieher richtet, sind zumutbar“, fasst FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober das Urteil zusammen. Es sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen. FDP-Rentenexperte Johannes Vogel will die Grundsicherung „endlich grundlegend besser machen“. Mit dem Liberalen Bürgergeld.

Arbeitnehmerin mit schlechten Nachrichten
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