Privatschulen dürfen Schulgeld erheben

Die Finanzierung von Privatschulen steht immer wieder in der Kritik. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat die Diskussion aufgegriffen: Sie hat ein Rechtsgutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf in Auftrag gegeben. Die Verfassungsrechtlerin hat untersucht, ob und in welchem Umfang Ersatzschulen Schulgeld erheben dürfen und Finanzhilfe vom Staat erhalten müssen. Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass Privatschulen weder Vorgaben für die Höhe des durchschnittlichen Schulgeldes unterliegen noch eine bestimmte soziale Zusammensetzung der Schülerschaft von Privatschulen erfüllen müssen.

Assol Urrutia, Frauke Brosius-Gersdorf und Annett Witte
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