Optimistisch ins Hauptsacheverfahren

Die Verfassungsbeschwerde der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung kommt ins Hauptverfahren. FDP-Vize Wolfgang Kubicki zeigte sich optimistisch, dass die liberalen Argumente überzeugen werden. „Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Eilanträge zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung abschlägig entschieden zu haben. Das Gericht weist selbst darauf hin, dass es eine reine Abwägungsentscheidung ist, die keinen Hinweis auf das Ergebnis in der Hauptsache beinhaltet“, gab Kubicki zu bedenken.

Wolfgang Kubicki
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