Mietendeckel ist keine Lösung für bezahlbares Wohnen

Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz.  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte das Landesgesetz für nichtig. Zur Begründung hieß es, der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt. Die Länder hätten hier daher keine Gesetzgebungsbefugnis. Damit ist der Berliner Mietendeckel verfassungsrechtlich und politisch gescheitert. Die Freien Demokraten sehen sich in ihrer Haltung bestätigt: „Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung“, sagt FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer. „Steigende Mieten und fehlender Wohnraum lassen sich nicht wegregulieren. Wir brauchen stattdessen Rahmenbedingungen, um mehr, schneller und günstiger Wohnungen zu bauen“, mahnt auch Präsidiumsmitglied Marco Buschmann.

Berlin, Wohnhaus
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