Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wolfgang Kubicki macht im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ deutlich: „Es gibt Bereiche, in die der Staat unter keinen Umständen eindringen darf.“ Daran müsse der Gesetzgeber gelegentlich erinnert werden, dass die Verteidigung des Landes verfassungsrechtliche Grenzen habe, erklärte der stellvertretende FDP-Vorsitzende.