Frontalangriff auf die Religionsfreiheit

Die Forderung der AfD nach einem Verbot betäubungslosen Schlachtens hat im niedersächsischen Landtag für heftige Debatten gesorgt. Für die FDP ist der Vorstoß ein Frontalangriff auf die Religionsfreiheit. Für den landwirtschaftspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Grupe, dient der Antrag der AfD-Fraktion nicht dem Tierschutz, sondern verfolgt gänzlich andere Ziele. Er fühlte sich an das erste Verbot des betäubungslosen Schächtens in Deutschland zu Beginn der Nazidiktatur im Jahr 1933 erinnert. „Das steht in der Tradition Ihrer Partei“, sagte Grupe zur AfD. „1933 waren es die Juden. Haben Sie die nur vergessen?“

Tierhaltung
Quelle