Die Exekutive hat sich nichts vorzuwerfen

Der als salafistischer Gefährder eingestufte Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden wurde mit Einverständnis des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben. Eine andere Kammer des Gerichts hielt die Abschiebung indes für rechtswidrig. Die FDP hat den Rechtsstreit als „ein Stück aus dem Tollhaus“ kritisiert. FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff rechnet nicht damit, dass Bin-Laden-Leibwächter Sami A. wieder nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Für ihn wird vor allem der „eklatante Mangel bei der Ausstattung der Justiz“ deutlich, erklärt er im Interview mit der „Welt“.

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