Bundesverfassungsgericht hat Schaden abgewendet

Das Bundesverfassungsgericht hat das CETA-Handelsabkommen der EU mit Kanada unter Auflagen vorläufig gebilligt. Damit kann das Abkommen prinzipiell wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Freien Demokraten begrüßen die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit sei ein „Riesenschaden“ für Europa abgewendet worden, twitterte der Vizepräsident des Europaparlaments, Alexander Graf Lambsdorff.

Alexander Graf Lambsdorff
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