Das Bundesverfassungsgericht hat das CETA-Handelsabkommen der EU mit Kanada unter Auflagen vorläufig gebilligt. Damit kann das Abkommen prinzipiell wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Freien Demokraten begrüßen die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit sei ein „Riesenschaden“ für Europa abgewendet worden, twitterte der Vizepräsident des Europaparlaments, Alexander Graf Lambsdorff.