Bundestag lässt DSGVO-Mängel weiter bestehen

Die seit dem 25. Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt für Unmut. Groß ist die Sorge bei Vereinen und kleineren Unternehmen, bereits wegen Bagatellverstößen im Datenschutz abgemahnt zu werden. Die FDP-Fraktion reichte deshalb einen Antrag im Bundestag ein, um dieses massive Bedrohung zu verhindern. „Obwohl die Union gern konkretere Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch beschlossen hätte, stimmten sie dem FDP-Antrag nicht zu“, stellt FDP-Präsidiumsmitglied Marco Buschmann fest. Für die Betroffenen bleiben die Probleme nun weiterhin bestehen.

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