Im Gespräch mit „freiheit.org“ hat der Rechtsanwalt Carlo Piltz seine Einsichten zu digitalem Datenschutz und der geplanten Abschaffung der Störerhaftung geteilt. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn die Bundesregierung eine Privilegierung von Anbietern offener WLAN-Netzwerke gesetzlich festschreiben möchte, so Piltz. „Der Teufel liegt jedoch hier im Detail: Insbesondere wird es darauf ankommen, ob auch die Möglichkeit ausgeschlossen wird, bei Rechtsverletzungen mit einem Unterlassungsanspruch gegen den WLAN-Anbieter vorzugehen“, betonte er.