Abhörpraxis ist verfassungswidrig und vertrauensschädigend

Der BND hat deutsche Staatsangehörige ohne parlamentarische Genehmigung abgehört. Wie Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ ergaben, wurden aufgrund der sogenannten „Funktionsträger-Theorie“ deutsche Staatsbürger, die für ausländische Firmen oder Behörden arbeiten, vom Nachrichtendienst überwacht. Diese verfassungswidrige Praxis schade dem Vertrauen in den Rechtsstaat, kritisierte FDP-Vize Wolfgang Kubicki.

Quelle