Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) soll gestrichen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag in erster Lesung beraten werden soll.
Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) soll gestrichen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag in erster Lesung beraten werden soll.