Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschließt umfangreiche Änderungen am NetzDG Gesetzesentwurf ist auch in der geänderten Fassung verfassungswidrig Bund ist in Medienaufsicht nicht gesetzgebungsbefugt Umfangreiche Änderungen lösen erneute EU-Notifizierungspflicht der Bundesregierung aus, auf die dreimonatige Stillhaltefrist folgt Bundestag muss das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz ablehnen Anlässlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz und […]
Quelle