Quellen-TKÜ ist der kleine Bruder der Online-Durchsuchung

Das Justiz- und Innenministerium haben einen entscheidenden Kompromiss im Streit über ein Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll demnach die Befugnis erhalten, den Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung einzusetzen. Die Staatsschützer könnten damit die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören. „Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ sind tiefe Eingriffe in die Grundrechte der Bürger, bei denen sich der Staat als Hacker betätigt“, kritisiert der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae und fordert: „Frau Lambrecht sollte dem Bundesinnenminister eine deutliche Absage für den Staatstrojaner erteilen.“ Für Thomae ist klar: Das Trennungsgebot muss gewahrt und auch im Grundgesetz ausdrücklich verankert werden.

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