Paragraf 219a kann komplett gestrichen werden

Für die große Koalition war es eine echte Belastungsprobe: der umstrittene Paragraf 219a zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Jetzt ist klar: Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Am Mittwoch brachte das Kabinett die mühsam erstrittene Gesetzesänderung offiziell auf den Weg. Nach Ansicht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger greift das viel zu kurz. Im Gastbeitrag für das Handelsblatt fordert das Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, dass der Paragraf 219a Strafgesetzbuch gestrichen wird.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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