Öffnungsklausel bei der Grundsteuer nutzen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Einheitsbewertung der Grundsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für verfassungswidrig erklärt hat, wurde im Oktober 2019 vom Bundestag ein neues Grundsteuermodell beschlossen. Die bundesgesetzlich geschaffene Neureglung bei der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer war auch das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, welche zu wichtigen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf führten. Die Länder haben nun die Option das Bundesmodell umzusetzen, oder die sogenannten Länderöffnungsklausel anzuwenden, um damit eigene landesgesetzliche Regelungen zu integrieren. Diesen Weg will die FDP Bremen nun einschlagen.

Haus vor Taschenrechner und Münzen
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