FDP lehnt Bürokratiemonster des neuen Vergabemindestlohns ab

Unternehmen, die öffentliche Aufträge wollen, müssen sich an die neue Lohnuntergrenze halten, die die Große Koalition in Schwerin beschlossen hat: Wer in Mecklenburg-Vorpommern künftig öffentliche Aufträge haben will, muss seinen Mitarbeitern mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als der gültige gesetzliche Mindestlohn. Die FDP lehnt den erneuten politischen Eingriff in die Tarifautonomie ab. „Schon der gesetzliche Mindestlohn zeigt, dass vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ein erheblicher Bürokratieaufwand entstanden ist, der mit bewaffnetem Zoll aufwändig überwacht wird“, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Hagen Reinhold.

Hagen Reinhold
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