Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

Ein guter Tag für die Bürgerrechte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU für unzulässig erklärt. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht die Rechtsauffassung der Freien Demokraten bestätigt. „Wir stellen uns ernsthaft die Frage, warum Union und SPD ständig mit ihren angeblichen sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen Europa- und Verfassungsrecht verstoßen“, merkte er an.

Gerichtsurteil
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