Der Staat darf Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten

Ein Richter des Bundesfinanzhofes hält die seit 2005 geltende Reform der Rentenbesteuerung für in Teilen verfassungswidrig. Egmont Kulosa wertet insbesondere die bis 2040 geltenden Übergangsregelungen als „evidente Verfassungswidrigkeit“. Seiner Ansicht nach kommt es durch sie zur Doppelbesteuerung. „Die harte Kritik des BFH-Richters Egmont Kulosa lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig“, sagt FDP-Vize Wolfgang Kubicki in der Süddeutschen Zeitung. Er verlangt, dass die Bundesregierung Zahlen zur Rentenbesteuerung vorlegt. Sonst bleibe nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Wolfgang Kubicki
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