Elternrechte werden gestärkt

Kinder unter drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – das gilt seit dem 1. August 2013. Aber folgt daraus auch ein Rechtsanspruch für Eltern und deren Berufstätigkeit? Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH) und entschied: Eltern müssen ihren Verdienstausfall kompensiert bekommen – für den Fall, dass eine Kommune selbstverschuldet zu wenige Krippenplätze einrichtet. „Der BGH stärkt die Elternrechte“, lobt der familienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in NRW, Marcel Hafke.

Kind auf Schaukel
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